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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Schließung von Müllschluckern in Marzahn-Hellersdorf (II)

4. August 2026Dokument 19/26645 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
MüllabwurfanlagenModernisierungsumlageMieterschutzBrandschutzSchädlingsbekämpfung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die geplante Schließung der Müllabwurfanlagen (Müllschlucker) am Helene-Weigel-Platz 6, 7, 13 und 14 in Marzahn-Hellersdorf durch das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo. Thematisiert werden die Gründe für die Schließung, die damit verbundenen Kosten, deren Umlage auf die Mieter*innen sowie mögliche Auswirkungen auf Schädlingsbefall und Betriebskosten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mieterinnen und Mieter der degewo-Wohnungen am Helene-Weigel-Platz in Marzahn-Hellersdorf, insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Haushalte mit niedrigem Einkommen, sowie die degewo AG, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und der Senat von Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Welche Kosten für Brandschutzmaßnahmen bzw. Weiterbetrieb wurden ermittelt? Welche Kosten entstehen durch Schließung und neue Müllstandplätze und wie werden diese umgelegt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Umlage? Wie werden besonders belastete Mietergruppen berücksichtigt? Welche Unterstützung bieten Senat und Bezirksamt? Wie wurden Mieter*innen informiert und eingebunden? Warum fand trotz Einsprüchen keine Mieterversammlung statt? Welche Einsparungen werden erwartet und worauf beruhen die Prognosen? Welche Aufklärungsmaßnahmen zur Mülltrennung gibt es? Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch Außen-Müllbehälter? Wie wird die Rattenproblematik am Helene-Weigel-Platz bewertet und welche Maßnahmen sind dagegen vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die degewo gibt an, dass die heutigen brandschutz- und baurechtlichen Anforderungen für einen Weiterbetrieb der Müllabwurfanlagen nicht mehr erfüllt seien; Ertüchtigung und gesetzeskonformer Umbau wären mit erheblichen Kosten und dauerhaft höheren Wartungskosten verbunden. Für betroffene Mieteinheiten wurde eine Modernisierungsumlage von 0,07 EUR/m² angekündigt. Als Rechtsgrundlage nennt die degewo §§ 555b Abs. 1 Nr. 6 und 559 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 45 Abs. 3 Berliner Bauordnung. Die Ausgestaltung der Betriebskosten richte sich laut Senat nach den mietrechtlichen Bestimmungen. Der Senat verweist auf die Anstalt öffentlichen Rechts „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung“ mit einer Ombudsstelle für Mieterschutz; der Bezirk biete zudem kostenfreie Mieterberatung an. Laut degewo wurden die Mieter*innen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungsankündigung sowie durch zwei zusätzliche Informationsschreiben informiert; ein förmliches Beteiligungsverfahren oder eine Mieterversammlung seien nicht vorgesehen gewesen, da kein Entscheidungsspielraum bestehe. Die Einsparungen ergäben sich laut degewo aus wegfallenden Wartungs- und Reinigungskosten der Schächte sowie – erfahrungsgemäß – aus verbessertem Trennverhalten und reduzierten Restmülltonnen; konkrete Zahlen zu bisherigen Einsparungen (Frage 19) liegen im vorliegenden Textauszug nicht vor. Zusätzliche Reinigungskosten für Außen-Müllbehälter entstünden laut degewo nicht, da dies bereits im Hausmeistervertrag enthalten sei. Zur Schädlingslage teilt die degewo mit, es lägen keine Erkenntnisse für eine besondere Belastung am Helene-Weigel-Platz vor, der Befall liege auf Vorjahresniveau; nach Einschätzung der degewo sind Müllstandflächen hygienischer und weniger anfällig für Rattenbefall als Müllabwurfschächte. Kosten für Maßnahmen gegen Rattenbefall würden gemäß gesetzlichen Vorgaben über die Betriebskosten umgelegt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 13. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vom 28. Juli 2026 vor. Der Senat hat zur Beantwortung Stellungnahmen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf und der degewo AG eingeholt, die eigenverantwortlich erstellt und in die Antwort eingeflossen sind. Genannte Zahl: Modernisierungsumlage von 0,07 EUR/m² für betroffene Mieteinheiten. Als Rechtsgrundlage werden §§ 555b Abs. 1 Nr. 6 und 559 Abs. 1 BGB sowie § 45 Abs. 3 Berliner Bauordnung genannt. Bewertungen zu Kosten, Einsparungen und Schädlingsrisiken stammen ausdrücklich von der degewo als Stellungnahme, nicht als eigene Feststellung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26645, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.