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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Betriebliche Endstelle der BVG-Buslinie 195 in der Neuenhagener Straße in Mahlsdorf

5. August 2026Dokument 19/26646 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
BusendhaltestelleÖPNVLärmbelästigungVerkehrssicherheitLinienverkehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die betriebliche Endstelle der BVG-Buslinie 195 in der Neuenhagener Straße in Mahlsdorf (Bezirk Marzahn-Hellersdorf). Der Fragesteller möchte wissen, seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Nutzung erfolgt, ob es Beschwerden von Anwohnenden gibt und ob Alternativstandorte für die Endstelle geprüft wurden oder geprüft werden könnten.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohnende der Neuenhagener Straße in Berlin-Mahlsdorf, die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe), das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie Fahrgäste der Buslinien 195 und 197.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte u.a. wissen: Seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage wird die Straße als Endstelle genutzt (Frage 1)? Welche Behörden haben dies genehmigt (Frage 2)? Wie viele Busse dürfen dort gleichzeitig stehen und zu welchen Zeiten (Frage 3)? Wie viele Beschwerden zu Lärm, laufenden Motoren, Warnsignalen oder blockierten Zufahrten gab es seit 2023 (Frage 4)? Wurden amtliche Schallmessungen durchgeführt (Frage 5)? Welche Vorgaben gelten für das Abschalten von Geräuschquellen und welche kurzfristigen Maßnahmen gegen Lärm und blockierte Zufahrten gibt es (Fragen 6 und 7)? Wie bewerten Senat, BVG und Bezirksamt die Verkehrssicherheit (Frage 8)? Welche Alternativstandorte wurden geprüft und nach welchen Kriterien (Fragen 9-11)? Ist eine Trennung von Fahrgastendpunkt und betrieblicher Abstellfläche möglich (Frage 12)? Plant der Senat einen transparenten Standortvergleich mit Anwohnerschaft (Frage 13)? Wäre eine mittelfristige Verlegung der Endstelle möglich (Frage 14)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung liegt vor (28.07.2026). Die Haltestelle besteht seit der Zeit vor 1990, laut BVG wird sie seit dem 28.05.1995 als Endstelle für die Linie 195 genutzt (vorher ab 02.06.1991 für die Linie 154). Grundlage sind StVO, PBefG und BOKraft; das LABO erteilt die Festsetzung der Haltestellenlage gemäß § 32 BOKraft, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung nach Prüfung durch Tiefbauamt und Polizei. Laut BVG stehen aktuell fahrplanbedingt maximal zwei Busse gleichzeitig dort; ein Wenden sei aufgrund der Fahrbahnbreite nicht möglich. Seit 2023 wurden laut BVG zwei Beschwerden registriert (2024: blockierte Ausfahrt; 2026: laufende Motoren während der Pause) sowie 2023 ein Wunsch nach Verlegung der Haltestelle; dem Bezirksamt liegen laut eigener Angabe keine entsprechenden Beschwerden vor. Amtliche Schallmessungen wurden laut Senat, BVG und Bezirksamt nicht durchgeführt; Verkehrslärm werde grundsätzlich über Berechnungsverfahren statt Einzelmessungen ermittelt. Nach § 30 StVO ist unnötiger Lärm und Laufenlassen von Motoren verboten; die BVG gibt an, das Fahrpersonal sei angehalten, die Zündung abzuschalten und Einfahrten freizuhalten. Senat und Bezirksamt bewerten die Verkehrssicherheit als unauffällig und unkritisch; das Bezirksamt verweist auf eingeschränkte Sichtverhältnisse für ausfahrende Anwohnende, hält das Risiko aber aufgrund geringen Verkehrs für gering. Als einzigen Alternativstandort nennt die BVG die heutige Straßenbahnwendeschleife, die erst nach einem zweigleisigen Ausbau und Verlegung der Tramlinie 62 nutzbar wäre. Eine Trennung von Fahrgastendpunkt und Abstellfläche lehnt die BVG wegen Mehrkosten und schlechterer Anbindung ab. Senat und BVG erklären sich offen für kostenneutrale Alternativvorschläge und wären zu einer Verlegung bereit, wenn sich die betrieblichen Rahmenbedingungen nicht verschlechtern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 13.07.2026 eingereicht, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15.07.2026. Die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, in Vertretung Arne Herz) datiert vom 28.07.2026, Eingang am 30.07.2026. In die Antwort sind Stellungnahmen der BVG und des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf eingeflossen. Konkrete Daten: Nutzung als Endstelle der Linie 195 laut BVG seit 28.05.1995 (vorher Linie 154 ab 02.06.1991), aktueller Haltestellenbestand seit 2006, Anordnung des Verkehrszeichens Z 224 im November 1991. Laut BVG zwei registrierte Beschwerden seit 2023 (2024 und 2026) sowie ein Verlegungswunsch 2023. Rechtsgrundlagen: StVO (§ 12, § 30), PBefG, BOKraft (§ 32).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26646, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.