📄 Wenn Berlin schläft, geben Raser Gas! Reicht die nächtliche Verkehrsüberwachung aus?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Umfang und der Wirksamkeit mobiler Geschwindigkeitskontrollen der Polizei Berlin in den Nachtstunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr in den Jahren 2023 bis 2025. Thematisiert werden Anzahl und Art der Kontrollen, festgestellte Geschwindigkeitsverstöße, Einnahmen aus Bußgeldern sowie die Kriterien für die Standortauswahl.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Polizei (insbesondere Direktion Einsatz/Verkehr), die zwölf Berliner Bezirke sowie Verkehrsteilnehmer, die nachts von Geschwindigkeitskontrollen erfasst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele mobile Geschwindigkeitskontrollen fanden 2023-2025 nachts statt, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk und Messverfahren? Wie viele Geschwindigkeitsverstöße wurden festgestellt und wie verteilen sie sich nach Schwere der Überschreitung? Nach welchen Kriterien wählt die Polizei Kontrollorte aus? Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen aus nächtlichen Kontrollen? Wie viele Kontrollteams und Einsatzstunden wurden eingesetzt? Welche Planungen bestehen für Umfang und Personal künftiger nächtlicher Kontrollen? Welche statistischen Auswertungen werden erhoben bzw. veröffentlicht? Welche Erkenntnisse liegen zu Geschwindigkeitsverstößen von gewerblich vermittelten Mietwagen (z.B. über Uber, Bolt, Free Now) und Autovermietungen sowie zu möglichen Bezügen zu illegalen Kraftfahrzeugrennen oder organisierter Kriminalität vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortet mit konkreten Zahlen: Geschwindigkeitsmesskraftwagen-Kontrollen stiegen von 502 (2023) auf 756 (2025); Messanhänger-Kontrollen sanken von 183 auf 174; Handlasermessungen stiegen von 363 auf 394. Festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen stiegen von 46.887 (2023) auf 66.626 (2025), davon jeweils der überwiegende Teil Verwarnungsgeldverfahren (2025: 62.139) und ein kleinerer Teil Bußgeldverfahren (2025: 4.487). Die meisten Verstöße lagen im Bereich bis 10 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit. Vom 22. Mai bis 31. Dezember 2025 wurden 3.188.647,43 Euro durch die Bußgeldstelle eingenommen; eine Zuordnung für den gesamten Zeitraum 2023-2025 ist laut Antwort wegen einer maximalen Speicherdauer von 14 Monaten nicht möglich. Maßgeblich für die Standortauswahl ist laut Antwort die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010, wonach vorrangig Unfallhäufungsstrecken, schutzwürdige Bereiche (Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen), Wohngebiete mit erkannten Verstößen und sonstige auffällige Strecken berücksichtigt werden. Die Einsatzkräftestunden für nächtliche Kontrollen stiegen von 7.375,95 (2023) auf 9.077,87 (2025); Kontrollteams und Zahl der eingesetzten Beamten seien automatisiert nicht recherchierbar. Zu Geschwindigkeitsverstößen von gewerblich vermittelten Mietwagen, Hochleistungsfahrzeugen oder Bezügen zu illegalen Kraftfahrzeugrennen bzw. organisierter Kriminalität teilt die Senatsverwaltung mit, dass entsprechende Daten im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar bzw. nicht erfasst seien; die derzeitige Datengrundlage werde von der Verwaltung als für die Beurteilung der Verkehrssicherheit ausreichend bewertet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt). Eine Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor, unterzeichnet in Vertretung durch Franziska Becker. Die Daten stammen laut Antwort aus der polizeilichen Verlaufsstatistik DWH BOWI21 (Stand 21. Juli 2026) sowie aus interner Datenerhebung der Direktion Einsatz/Verkehr. Die Bußgeldstelle speichert Daten laut Antwort maximal 14 Monate, weshalb eine Gesamtauswertung der Einnahmen 2023-2025 nicht möglich war. Zu Mietwagen/Hochleistungsfahrzeugen und organisierter Kriminalität liegen laut Antwort keine automatisiert recherchierbaren Daten vor.