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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Gewalthilfegesetz: Wieviel Geld erhält das Land Berlin vom Bund für die Umsetzung, Stand 2026?

4. August 2026Dokument 19/26653 · WP 19Berlin
Dr. Bahar Haghanipour
GewalthilfegesetzUmsatzsteuerverteilungFinanzausgleichHilfesystem gegen häusliche GewaltLänderfinanzausgleich
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Finanzierung des Gewalthilfegesetzes, mit dem der Bund Länder beim Ausbau des Hilfesystems für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt unterstützt. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Bahar Haghanipour wollte wissen, welche konkreten Beträge Berlin dafür vom Bund über die Umsatzsteuerverteilung erhält.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Land Berlin (Landeshaushalt), die Senatsverwaltung für Finanzen, die für Frauen und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung sowie Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die vom Ausbau des Hilfesystems profitieren sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin wollte wissen: 1. Wie hoch ist die jährliche Summe, die Berlin 2027-2036 vom Bund zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erhält, und wie hoch ist die Gesamtsumme für 2027-2037 im Vergleich zur Berechnung im Vorjahr? 2. Wie genau berechnet sich diese Summe? 3. In welchen Einzelplänen und Haushaltskapiteln werden die Mittel auf Einnahmen- und Ausgabenseite abgebildet? 4. Welche Fachverwaltung ist für die Verausgabung zuständig und wie wird eine ressortübergreifende Verteilung sichergestellt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet: Durch Änderungen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder (Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025) erhält Berlin 2027 rund 5,0 Mio. Euro, 2028 rund 6,3 Mio. Euro, 2029 rund 8,7 Mio. Euro und 2030 bis 2036 jährlich rund 13,6 Mio. Euro, insgesamt rund 115,1 Mio. Euro für den Zeitraum 2027-2036. Diese Beträge beruhen auf dem Berliner Bevölkerungsanteil von rund 4,437% (Stand 1. März 2026, Zensus 2022), der gegenüber dem Vorjahreswert von 4,409% leicht gestiegen ist und die Beträge gegenüber der Vorjahresberechnung um je 0,1 Mio. Euro erhöht. Die Umsatzsteuerfestbeträge werden einnahmeseitig im Einzelplan 29, Kapitel 2900, Titel 01500 vereinnahmt; ausgabeseitig werden die Mittel im Einzelplan 11, Kapitel 1180, Titel 68406, Teilansatz 8 abgebildet. Federführend für die Verausgabung ist die für Frauen und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung; die Ausgabenplanung erfolgt im Rahmen einer nach § 8 Gewalthilfegesetz erstmals 2026 zu erarbeitenden Entwicklungsplanung mit Finanzierungskonzept, die bis Ende 2026 unter Einbeziehung der betroffenen Senatsverwaltungen erstellt wird.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht; der Senat (Senatsverwaltung für Finanzen, in Vertretung Wolfgang Schyrocki) hat am 29. Juli 2026 vollständig geantwortet. Die genannten Beträge basieren auf dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57) und der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes zum 1. März 2026 auf Basis des Zensus 2022. Die Entwicklungsplanung nach § 8 Gewalthilfegesetz soll laut Senat bis Ende 2026 vorliegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26653, Wahlperiode 19, eingereicht 14. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.