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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Zugang zu Wohnungsgenossenschaften für Haushalte mit geringem Einkommen

2. August 2026Dokument 19/26655 · WP 19Berlin
Katrin Schmidberger
WohnungsgenossenschaftenGenossenschaftsanteileFördermittelBonitätsprüfungWBSWohnungsbauförderung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Abgeordnete fragt den Senat zur Bilanz des Förderprogramms für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, das Haushalten mit geringem Einkommen den Beitritt zu Wohnungsgenossenschaften ermöglichen soll. Die Investitionsbank Berlin (IBB) wickelt dieses Programm ab und hat auf Bitte des Senats eine Stellungnahme abgegeben, die in die Antwort eingeflossen ist.

👥 Wer ist betroffen?

Haushalte mit geringem Einkommen und Wohnberechtigungsschein (WBS), Wohnungsgenossenschaften in Berlin, die Investitionsbank Berlin (IBB) sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: wie viele Anträge seit Einführung des Programms gestellt und bewilligt wurden sowie Durchschnitt und Median der Darlehenshöhe pro Jahr; wie die Beratung der IBB angenommen wird und wie viele Anfragen eingehen; wie die IBB die Antrags- und Bewilligungssituation sowie etwaige Hemmnisse bewertet; wie hoch das Budget des Teilprogramms ist und wie sich das Gesamtbudget der Genossenschaftsförderung auf die Programme Neubau, Bestandserwerb und Anteilserwerb für 2022–2026 aufteilt; wie viele Wohneinheiten seit 2023 in den WFB-Fördermodellen 1 bis 3 durch Genossenschaften beantragt und bewilligt wurden; und wie der Senat die Bilanz des Programms bewertet sowie was nach dessen Auslaufen Ende 2027 mit den Mitteln geschehen soll.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut IBB gingen seit Dezember 2019 insgesamt 76 Anträge ein, von denen bisher 21 bewilligt wurden, mit einer Gesamtsumme von 792.258 € (Durchschnitt 37.726,57 €, Median 46.300 €); 2025 wurden keine Anträge bewilligt, 2026 befinden sich 8 Anträge mit 367.770 € in Bearbeitung. Die Beratung wird laut IBB mit 2–6 Anfragen pro Monat „nicht übermäßig“ angenommen, überwiegend per E-Mail, zu Fördervoraussetzungen und Prozessablauf; eine Vor-Ort-Beratung war bisher nicht nötig. Die IBB nennt als häufigste Ablehnungsgründe fehlendes nachhaltiges Einkommen, rechnerische monatliche Unterdeckung und mangelnde Mitwirkung bei Unterlagen. Die genossenschaftliche Förderung läuft laut Senat über den Titel 86341 im Kapitel 1295 des Doppelhaushalts 2026/2027 mit Kassenmitteln von 1.085.339.000 € und Verpflichtungsermächtigungen von 875.255.000 €; eine Aufteilung nach einzelnen Förderprogrammen erfolgt haushaltstechnisch nicht, der Ansatz für die Genossenschaftsförderung insgesamt liegt bei 24 Mio. € pro Jahr (aus dem Doppelhaushalt 2024/2025 fortgeschrieben). Bei den WFB-Fördermodellen stieg der Genossenschaftsanteil an bewilligten Wohneinheiten von 0,9 % (31 WE) 2023 über 3,0 % (154 WE) 2024 auf 9,3 % (483 WE) 2025, mit Schwerpunkt auf Fördermodell 1 und 3. Der Senat verweist darauf, dass sich die Förderung im Spannungsfeld zwischen Förderziel und Bonitätsanforderungen bewege, und erklärt, es bestünden derzeit keine Überlegungen zu einem anderen Mitteleinsatz nach Auslaufen der Verwaltungsvorschrift am 31.12.2027.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen); eine Antwort des Senats liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf den „Bericht 2024 zur Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften in Berlin“ sowie auf die vorherige Schriftliche Anfrage 19/25026, auf die der Senat bei Frage 4 verweist. Die Verwaltungsvorschriften für die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin 2023 treten laut Anfrage am 31.12.2027 außer Kraft.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26655, Wahlperiode 19, eingereicht 14. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.