📄 Rückbau der Baustelleneinrichtungsfläche am S-Bahnhof Gehrenseestraße
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft eine Grünfläche am S-Bahnhof Gehrenseestraße in Berlin-Lichtenberg, die derzeit als Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche im Zuge der Instandsetzung des S-Bahnhofs genutzt wird. Der Fragesteller möchte wissen, wann diese Fläche zurückgebaut und wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner und Nutzer im Umfeld des S-Bahnhofs Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, die Deutsche Bahn AG (DB AG) als zuständiges Unternehmen sowie die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als Miteigentümerin eines Großteils der Fläche.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Wann wird die als Baustelleneinrichtungsfläche genutzte Grünfläche vollständig zurückgebaut und in ihren ursprünglichen Zustand versetzt? 2) Welche Maßnahmen sind zur Wiederherstellung der Fläche vorgesehen, insbesondere Begrünung, Ersatzpflanzungen oder sonstige landschaftsgärtnerische Maßnahmen? 3) Liegen dem Senat oder dem Bezirksamt Lichtenberg Planungen für eine dauerhafte Nachnutzung der Fläche vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die DB AG teilt mit, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen die Fläche fachgerecht wiederhergestellt werde, aktuell aber noch Restarbeiten ausstehen und deshalb kein belastbarer Termin für den Rückbau genannt werden könne. Zu konkreten Wiederherstellungsmaßnahmen (Frage 2) konnte die DB AG laut eigener Angabe innerhalb der Antwortfrist keine Angaben machen, da die zuständige Ansprechperson urlaubsbedingt nicht verfügbar war. Der Senat antwortet, dass ein Großteil der Fläche im Eigentum der DB AG und der BIM steht und dass dem Senat sowie dem Bezirk Lichtenberg derzeit keine konkreten Planungen für eine dauerhafte Nachnutzung bekannt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) eingereicht. Die Antwort erfolgte durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (in Vertretung: Arne Herz), teilweise unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, da der Senat die Sachverhalte nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit beantworten konnte. Die Antwort zu Frage 2 blieb laut DB AG unvollständig, mit der urlaubsbedingten Abwesenheit der zuständigen Ansprechperson als genannter Begründung. Zu einem Termin für den Rückbau und zu konkreten Wiederherstellungsmaßnahmen liegen keine Angaben vor.