📄 Digitale Nutzung der beliebtesten Bürgerdienstleistungen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den 100 am häufigsten genutzten Bürgerdienstleistungen im Berliner ServicePortal und fragt ab, welche davon online nutzbar sind, welche medienbruchfrei (also ohne Papier- oder Behördengang) bearbeitet werden können und wie hoch die Online-Nutzungsquote bei ausgewählten Leistungen ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger Berlins, die Verwaltungsleistungen wie Wohnsitzanmeldung, Personalausweis, Führungszeugnis, Einbürgerung oder Wohnberechtigungsschein beantragen, sowie die zuständigen Berliner Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Welche 100 Dienstleistungen sind laut Nutzungsstatistik des ServicePortals am meisten nachgefragt? 2) Welche davon sind bereits online nutzbar? 3) Welche werden medienbruchfrei beschieden? 4) Welche sollen noch 2026 digital verfügbar werden? 5) Für welche ist die digitale Verfügbarkeit erst nach 2026 geplant? 6) Wie hoch ist die Online-Nutzungsquote bei Wohnungsanmeldung, Führungszeugnis, Einbürgerung, Verpflichtungserklärung, Wohnberechtigungsschein (WBS) und Meldebescheinigung? 7) Gibt es weitere Ergänzungen seitens des Senats?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet mit einer Tabelle der 100 meistgenutzten Leistungen seit Jahresbeginn 2026, inklusive Angaben zu Online-Verfügbarkeit, Medienbruchfreiheit und geplanter Digitalisierung 2026 bzw. danach (z. B. Wohnsitzanmeldung: online und medienbruchfrei möglich; Personalausweis und Reisepass: nicht online möglich). Zu den Nutzungsquoten teilt der Senat mit: Wohnungsanmeldung lag im Juni 2026 bei 7,8 % Online-Nutzung (Jahresdurchschnitt 2026: 9,5 %); beim Führungszeugnis ist die Online-Quote nicht bekannt, da Anträge direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden, das keine Filtermöglichkeit für Berliner Anträge habe; bei Einbürgerung und Verpflichtungserklärung wird die Zahl nicht-online eingehender Anträge nicht erfasst, weshalb keine Quote angegeben werden kann; beim Wohnberechtigungsschein (WBS) lag die Online-Quote Januar–April 2026 bei durchschnittlich ca. 61 %; bei der Meldebescheinigung lag sie im Juni 2026 bei 18,9 % (Jahresdurchschnitt 2026: 19 %). Zur Medienbruchfreiheit erklärt der Senat, dass für einen Teil der Leistungen keine gesicherten Daten vorliegen, etwa weil die Zuständigkeit nicht beim Land Berlin liegt, rechtliche Vorgaben entgegenstehen oder die technische Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Jan Lehmann am 7. Juli 2026 eingereicht und am 15. Juli 2026 im Abgeordnetenhaus eingegangen. Die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 31. Juli 2026 (Eingang 3. August 2026), unterzeichnet von Staatssekretär Florian Hauer für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung (CDO) in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Die Antwort enthält konkrete Prozentangaben zur Online-Nutzung für Wohnungsanmeldung (7,8 % im Juni 2026, 9,5 % Jahresdurchschnitt), Meldebescheinigung (18,9 % im Juni 2026, 19 % Jahresdurchschnitt) und WBS (ca. 61 % im Zeitraum Januar–April 2026). Für Führungszeugnis, Einbürgerung und Verpflichtungserklärung erklärt der Senat, dass keine Online-Nutzungsquote angegeben werden kann, da entsprechende Daten nicht erfasst werden bzw. die Zuständigkeit beim Bundesamt für Justiz liegt.