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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Umsetzung und Überprüfung der 12-Uhr-Preisregelung an Berliner Tankstellen nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG)

9. August 2026Dokument 19/26663 · WP 19Berlin
Jan Lehmann
Kraftstoffpreise12-Uhr-RegelTankstellenOrdnungswidrigkeitenMarkttransparenzstelle
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Umsetzung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG), das Kraftstoffpreiserhöhungen an Tankstellen nur einmal täglich um exakt 12:00 Uhr erlaubt. Der Fragesteller möchte wissen, welche Berliner Behörde Verstöße gegen diese Regel verfolgt und wie die Kontrolle in der Praxis abläuft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Tankstellenbetreiber bzw. Preishoheitsinhaber mit Unternehmenssitz in Berlin, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) als zuständige Behörde sowie die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche Behörde für die Ahndung von Verstößen zuständig ist und auf welcher Rechtsgrundlage; wann diese Zuständigkeit festgelegt wurde und seit wann Meldungen der MTS-K eingehen; wie viele Stellen für die Bearbeitung vorgesehen sind; in welcher Form sich die Berliner Verwaltung mit der MTS-K austauscht; wie viele Datenpakete mit mutmaßlichen Verstößen bis zum 06.07.2026 eingegangen sind und wie viele Tankstellen betroffen waren; wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden; wie viele Verwarnungen und Bußgeldbescheide erteilt wurden und in welcher Höhe.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Landesregierung liegt die Zuständigkeit bei der SenWiEnBe, gestützt auf § 3 Abs. 1 KPAnG i.V.m. §§ 35, 36 OWiG; die Zuständigkeit wurde am 07.04.2026 geklärt, die ersten Daten (April) gingen am 06.05.2026 ein. Es gibt keine eigenen Planstellen, sondern eine ad hoc eingerichtete Task Force „12-Uhr-Regel“. Für April 2026 wurden 143.234 gemeldete Preisveränderungen erfasst, davon 2.327 Abweichungen bei 193 Tankstellen; für Mai 2026 46.614 Preisveränderungen, davon 4.333 Abweichungen bei 71 Tankstellen. Seit dem 19.06.2026 wurden 79 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, Anfang Juli zudem über 200 Anhörungsverfahren. Bis zum Stichtag wurden weder Verwarnungen erteilt noch Bußgeldbescheide erlassen; die Auswertungen dauern laut Senat an.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Jan Lehmann (SPD); die Antwort des Senats liegt vor und wurde in Vertretung von Michael Biel (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) unterzeichnet. Die Antwort nennt konkrete Zahlen zu gemeldeten Preisveränderungen, Abweichungen, betroffenen Tankstellen und laufenden Verfahren für April und Mai 2026. Als Rechtsgrundlage werden § 3 Abs. 1 KPAnG sowie §§ 35 und 36 Abs. 1 Nr. 2 lit. a OWiG genannt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26663, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.