📄 Eigentums-, Verwaltungs- und Zuständigkeitsverhältnisse sowie Mietentwicklung und Zustand der Wohnungen in der Seniorenwohnanlage Herthastraße 21–25 / Hubertusallee 49 in Berlin-Wilmersdorf
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Seniorenwohnanlage Herthastraße 21–25 / Hubertusallee 49 in Berlin-Wilmersdorf, die dem Land Berlin gehört. Die Fragesteller wollen die komplexen Eigentums-, Verwaltungs- und Zuständigkeitsverhältnisse zwischen Land Berlin, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Wilmersdorfer Seniorenstiftung, Gewobag und Deutsche Wohnen SE klären. Zudem geht es um die Mietentwicklung, mögliche Mietüberschreitungen sowie den baulichen Zustand und gemeldete Mängel wie Wasserschäden, Schimmel und Warmwasserausfall.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Seniorinnen und Senioren als Mieter der Anlage, das Land Berlin als Eigentümer, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als Generalmieter und Vermieter, die Wilmersdorfer Seniorenstiftung als Verwalterin, die Gewobag als Hausverwalterin sowie die Deutsche Wohnen SE als mit Abrechnungen befasstes Unternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und seit wann? Auf welcher rechtlichen Grundlage verwalten Seniorenstiftung und Gewobag die Anlage? Wie hat sich die Nettokaltmiete seit 2020 entwickelt und gibt es Hinweise auf Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der Mietpreisbremse? Welche Rolle spielt die Deutsche Wohnen SE bei Nebenkostenabrechnungen? Welche Instandhaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt, und was ist über die Havarie an Silvester 2025, Kellerflutungen, einen mehrmonatigen Warmwasserausfall und Schimmelbefall bekannt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass das Land Berlin (SODA) seit dem 25.06.2019 Eigentümerin der Grundstücke ist. Grundlage der Verwaltung ist ein Generalmietvertrag zwischen Neue Heimat Berlin und dem Land Berlin vom 06.12.1982 sowie ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Wilmersdorfer Seniorenstiftung vom 30.01.2019. Vermieterin gegenüber den Bewohnern ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf; die Mieten werden direkt an die Gewobag gezahlt, die auch die Miethöhe bei Neuvermietung festlegt. Zu Fragen der Mietentwicklung seit 2020, möglichen Überschreitungen der Vergleichsmiete und der Mietpreisbremse hat der Bezirk laut Senat keine Stellungnahme eingereicht. Zur Havarie wird mitgeteilt, dass vom 27.-28.11.2025 die Wasserzufuhr für einen Tag unterbrochen und danach wiederhergestellt wurde; weitere Kellerflutungen seien dem Bezirksamt nicht bekannt. Zu einem mehrmonatigen Warmwasserausfall sowie unzureichender Beheizung hat der Senat keine Kenntnis. Zwei Mängelmeldungen zu Schimmelbefall seien der Seniorenstiftung bekannt und an die Gewobag weitergeleitet worden. Zur Tätigkeit der Deutsche Wohnen SE für Betriebskostenabrechnungen liegen dem Senat keine Informationen von der Gewobag vor. Werbeflächen vor dem Haus gehören laut Antwort nicht zum Anwesen, sondern befinden sich auf öffentlichem Straßenland, sodass keine Einflussmöglichkeit bestehe.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Katrin Schmidberger und Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegt vor, datiert auf den 30. Juli 2026. Mehrere Fragen (u. a. zu Mietentwicklung seit 2020, Mietpreisbremse, Warmwasserausfall, Mietbeginn vor Einzug) konnte der Senat laut eigener Aussage nicht beantworten, da ihm dazu keine Erkenntnisse oder Stellungnahmen des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vorlagen. Als rechtliche Grundlagen werden der Generalmietvertrag vom 06.12.1982 und der Geschäftsbesorgungsvertrag vom 30.01.2019 genannt.