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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Sachstand zum 17. Bauabschnitt der A100: Fragen zu Planungsvarianten, Transparenz, Zeithorizont und Wohnraumvernichtung

9. August 2026Dokument 19/26666 · WP 19Berlin
Catrin Wahlen, Katrin Schmidberger, Antje Kapek
A100AutobahnbauPlanfeststellungsverfahrenEnteignungWohnraumverlust
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den geplanten 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100 in Berlin. Die Fragestellerinnen wollten wissen, wie weit die Prüfung verschiedener Trassenvarianten fortgeschritten ist, nachdem sich die ursprünglich für Sommer 2026 angekündigte Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium verzögert hatte. Im Mittelpunkt stehen Transparenz der Planung, der Zeithorizont bis zum Planfeststellungsverfahren sowie mögliche Abrisse von Wohngebäuden, insbesondere der Häuser Beermannstraße 16/18.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bewohnerinnen, Eigentümerinnen und Mieterinnen von Gebäuden entlang der möglichen Trassenvarianten, namentlich die Häuser Beermannstraße 16/18, sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Autobahn GmbH des Bundes, das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerinnen fragten unter anderem: Wie ist der Sachstand der Variantenprüfung und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht? Welche Gründe gibt es für die Verzögerung? Wie viele und welche Varianten werden geprüft und wie unterscheiden sie sich? Ist der Abriss der Häuser Beermannstraße 16/18 in allen Varianten vorgesehen? Wer entscheidet wann über die Vorzugsvariante? Welche Akteure und Bürgerinnen werden wie beteiligt? Ist die Eigentümerin im Enteignungsfall zur Schaffung von Ersatzwohnraum verpflichtet, und welche Entschädigungs- oder Härtefallmaßnahmen existieren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Autobahn GmbH des Bundes teilt mit, dass die Machbarkeitsuntersuchung noch 2026 abgeschlossen werden soll und sechs Trassenvarianten mit jeweils mehreren Untervarianten hinsichtlich Linienführung, Höhenlage und Anschlussstellen geprüft werden; Verzögerungsgrund sei die Komplexität des Vorhabens. Genaue Angaben zu Gebäudeabrissen je Variante seien erst nach Abschluss der Untersuchung möglich, ebenso Aussagen zu den Häusern Beermannstraße 16/18. Die Linienbestimmung nach § 16 FStrG wurde bereits 1995 beantragt und vom BMV 1996 entsprechend der damaligen Variante 1 bestätigt. Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt laut Autobahn GmbH erst im Planfeststellungsverfahren (Anhörungsverfahren) durch das Fernstraßen-Bundesamt, wo Betroffene schriftlich Hinweise und Bedenken einreichen können. Der Senat erklärt, dass die Berliner Enteignungsbehörde bisher keinen Enteignungsantrag zu den Häusern Beermannstraße 16/18 vorliegen hat; im Enteignungsfall sei die Eigentümerin entschädigungsberechtigt, nicht entschädigungsverpflichtet, entschädigungspflichtig sei der Vorhabenträger (Autobahn GmbH des Bundes). Beim vorangegangenen 16. Bauabschnitt habe die damalige Vorhabenträgerin die Vermittlung von Ersatzwohnraum angeboten. Zur Abwägung von Nutzen und Wohnraumverlust verweist der Senat auf die Festlegung der verkehrlichen Notwendigkeit durch den Bundesgesetzgeber im Bundesverkehrswegeplan.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von drei Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 30.07.2026, unterzeichnet von Arne Herz (in Vertretung) für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Der Senat hat zur Beantwortung die Autobahn GmbH des Bundes über das BMV um Stellungnahme gebeten, die an gekennzeichneten Stellen wiedergegeben wird. Verwiesen wird auf die Bundestags-Drucksachen 21/4236 und 21/3986 sowie auf den Antrag auf Linienbestimmung vom 09.10.1995 und dessen Bestätigung durch das BMV am 17.05.1996. Laut Antwort werden sechs Trassenvarianten mit Untervarianten geprüft, die Machbarkeitsuntersuchung soll noch 2026 abgeschlossen werden; zu Gebäudeabrissen und Entschädigungshöhen können laut Autobahn GmbH und Senat derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26666, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.