📄 Diensthunde der Polizei Berlin: Ausbildung, Haltung und tierschutzrechtliche Vorgaben
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Ausbildung, Haltung und tierschutzrechtliche Konformität der Diensthunde der Polizei Berlin. Im Zentrum stehen die Frage nach einer erforderlichen Erlaubnis für die Hundeausbildung, die geltenden internen Vorschriften sowie die Übereinstimmung mit dem seit 2022 geltenden Tierschutzrecht, insbesondere der Tierschutz-Hundeverordnung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizei Berlin, insbesondere die Diensthundeführereinheit, die bezirklichen Veterinärämter sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob die Ausbildung von Diensthunden eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz benötigt; welche Dienstvorschriften die Ausbildung regeln und warum die Geschäftsanweisung von 2011 nach der Tierschutzrechtsreform 2022 nicht angepasst wurde; wie die Einhaltung des Tierschutzrechts sichergestellt wird; ob seit 2022 Verstöße bekannt wurden und ob diese angezeigt wurden; welche Ausbildungsmethoden zulässig sind und wie deren Einhaltung kontrolliert wird; ob Haltung und Unterbringung den Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechen und welche Veterinärkontrollen in den letzten fünf Jahren stattfanden; welche Erkenntnisse aus einer Anfrage des Veterinäramtes Spandau vorliegen; welche Regelungen für ausgeschiedene Diensthunde gelten; und ob eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die Polizei Berlin benötigt keine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz, da sie nur für den eigenen Bedarf ausbildet. Die Ausbildung ist weiterhin durch die Geschäftsanweisung (GA) PPr Stab Nr. 12/2011 geregelt, die laut Senatsverwaltung nicht gegen die Tierschutz-Hundeverordnung verstößt, da sie keine detaillierten Vorgaben zu Ausbildungsmitteln oder -methoden macht. Die Einhaltung des Tierschutzrechts wird laut Antwort über die Zertifizierungsrichtlinien für Diensthundführende und die Qualifikation der Ausbildenden sichergestellt. Seit 2022 wurden zwei Strafanzeigen wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen Mitarbeitende der Diensthundeführereinheit erstattet; die Ermittlungen laufen noch. Zur Ausbildung wird laut Antwort vor allem der natürliche Spiel- und Beutetrieb genutzt, mit positiver Verstärkung durch Lob, Spielzeug oder Beutetausch; schmerzhafte Mittel wie Stachel- oder Schlinghalsbänder werden nicht eingesetzt. Die Einhaltung wird durch regelmäßige Kontrollen überprüft. Die bezirklichen Veterinärämter sind für Kontrollen zuständig, führten aber in den letzten fünf Jahren keine Kontrollen im Sinne der Fragestellung durch. Der Zwinger der Polizei Berlin entspricht laut Antwort aktuell nicht den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung; am 18. Oktober 2023 wurden bauliche Maßnahmen veranlasst, die aufgrund der Priorisierung anderer Projekte bislang nicht umgesetzt wurden. Erkenntnisse aus einer Anfrage des Veterinäramtes Spandau liegen laut Senatsverwaltung nicht vor. Die Regelungen zur Versorgung ausgeschiedener Diensthunde wurden am 1. Oktober 2021 im Amtsblatt für Berlin (71. Jahrgang Nr. 43) veröffentlicht und gelten seitdem unverändert. Eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen ist aktuell laut Senatsverwaltung nicht geplant; Ausbildung und Einsatz entsprächen bis auf die genannten Haltungsmängel den aktuellen tierschutzrechtlichen Vorgaben.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) am 16. Juli 2026; die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor und datiert vom 30. Juli 2026 (Eingang 3. August 2026). Die Antwort nennt zwei seit 2022 erstattete Strafanzeigen wegen Tierschutzgesetz-Verdachts gegen Mitarbeitende der Diensthundeführereinheit mit laufenden Ermittlungen. Die geltende Geschäftsanweisung zum Diensthundewesen stammt aus dem Jahr 2011 (GA PPr Stab Nr. 12/2011) und wurde nach Angaben der Senatsverwaltung seit der Tierschutzrechtsreform 2022 nicht angepasst. Die Senatsverwaltung räumt ein, dass der Zwinger der Polizei Berlin aktuell nicht den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung entspricht; bauliche Maßnahmen wurden am 18. Oktober 2023 veranlasst, aber bislang nicht umgesetzt. Die Regelungen zur Versorgung ausgeschiedener Diensthunde wurden am 1. Oktober 2021 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.