📄 17. Bauabschnitt Bundesautobahn A100: Droht die Vernichtung von Genossenschaftswohnungen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den geplanten 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn A100 in Berlin, eine Verlängerung bis zur Frankfurter Allee. Der Fragesteller thematisiert den Zeitplan des Weiterbaus, einen möglichen Abriss von Genossenschaftswohnungen für das Bauvorhaben, die Beteiligung betroffener Mieter und Geschäftsinhaber sowie die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung.
👥 Wer ist betroffen?
Mieter und Eigentümer von Genossenschaftswohnungen und Gewerbeflächen entlang der geplanten Trasse, betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, der Berliner Landeshaushalt sowie die Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt als zuständige Stellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wann beginnt das Planfeststellungsverfahren, und stimmt es, dass dies ab 2027 der Fall sein soll? Ist dem Senat der geplante Abriss von 120 Genossenschaftswohnungen bekannt und wie bewertet er dies angesichts des angespannten Wohnungsmarkts? Welche Planungsvarianten wurden mit Blick auf den Erhalt der Gebäude geprüft, und ist ein Abriss zwingend notwendig? Welche Beteiligungsformate sind für betroffene Mieter und Geschäftsinhaber vorgesehen? Wie hoch sind die aktuellen Kostenschätzungen, wie soll der Bauabschnitt angesichts der Haushaltslage finanziert werden und welcher Anteil entfällt auf das Land Berlin? Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen könnten durch Baupreissteigerungen entstehen, und wird ein Verzicht auf den Bauabschnitt diskutiert? Hält der Senat den Weiterbau für wirtschaftlich tragfähig und zeitgemäß angesichts des Klimawandels und eines angestrebten Rückgangs des PKW-Verkehrsanteils?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die sich auf Angaben der Autobahn GmbH des Bundes stützt, kann noch keine belastbare Aussage zum Zeithorizont der Entwurfsplanung getroffen werden, da dieser von der Komplexität der Planung und dem Abstimmungsaufwand mit Trägern öffentlicher Belange abhänge. Die Gebäudeinanspruchnahme (Wohn- und Gewerbebebauung) werde für alle Trassenvarianten im Rahmen der laufenden Machbarkeitsuntersuchung mit betrachtet; genaue Angaben zu einzelnen Varianten seien erst nach deren Abschluss möglich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolge im Rahmen des förmlichen Planfeststellungsverfahrens (Anhörungsverfahren) durch das Fernstraßen-Bundesamt, bei dem Betroffene schriftlich Hinweise und Bedenken einreichen können. Zu den Kosten des Bauabschnitts könne erst nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung eine belastbare Aussage getroffen werden. Zur verkehrlichen Notwendigkeit verweist der Senat darauf, dass diese durch die Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan per Bundesgesetz festgelegt wurde; seit dem 1.1.2021 verantworte der Bund den Neubau der A100 selbst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Alexander King am 16.07.2026 eingereicht (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17.07.2026); die Antwort des Senats datiert vom 30.07.2026 (Eingang 3.08.2026), unterzeichnet in Vertretung von Arne Herz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die im Dokument genannten Zahlen zu 120 Genossenschaftswohnungen, einer Länge von rund 4,1 Kilometern, Kostenschätzungen von rund 1,08 Milliarden Euro sowie möglichen Endkosten von 2,6 bis 3,2 Milliarden Euro werden vom Fragesteller bzw. von Naturschützern und Initiativen genannt, nicht vom Senat bestätigt. Der Senat bzw. die Autobahn GmbH des Bundes machte zu konkreten Kosten, Finanzierungsanteilen und Planungsvarianten ausdrücklich keine belastbaren Angaben, da die Machbarkeitsuntersuchung noch nicht abgeschlossen sei.