📄 Was plant die Senatsverwaltung mit der ehemaligen Steglitzer Jugenddisco in der Ahornstraße? Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die seit 2013 leer stehende ehemalige Jugenddisco „Pop Inn“ in der Ahornstraße 15 in Berlin-Steglitz. Es ist die zweite Anfrage der Abgeordneten zu diesem Gebäude; die erste wurde im Februar 2025 beantwortet (Drucksache 19/21669). Die Fragestellerin wollte wissen, wie sich der Sachstand zu Planung, Nutzung und Instandsetzung seither entwickelt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als bisherige Fachvermögensträgerin, sowie Initiativen vor Ort, insbesondere das Amt für Weiterbildung und Kultur des Bezirksamts und die Tanzprojekt-Initiative „Für immer Pop Inn“.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Planung und Nutzung der Immobilie? Welche Gespräche liefen seit Februar 2025 zwischen Senat und Bezirksamt? Welche konkreten Anträge oder Nutzungsvorschläge hat das Bezirksamt gestellt? Hat der Senat seine Haltung zu einer Zwischennutzung geändert, und wenn ja, für welche Zwecke und in welchem Zeitrahmen? Falls eine Zwischennutzung weiterhin ausgeschlossen wird, welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden seit Februar 2025 geprüft oder beauftragt? Wurden neue gutachterliche Prüfungen für alternative Nutzungen (z. B. Kita, Nachbarschaftseinrichtung, Kältehilfe) durchgeführt? Wie hoch waren die Kosten der Leerstandsbewirtschaftung 2025 und bisher 2026?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) antwortet, dass sie keinen eigenen Fachbedarf mehr sieht und die Liegenschaft ins Clusterungsverfahren des Landes Berlin einbringen will; der Bezirk Steglitz-Zehlendorf prüft derzeit eine Übernahme ins bezirkliche Fachvermögen. Im Juni 2025 fragte das bezirkliche Amt für Weiterbildung und Kultur an, ob eine Aufführung des Tanzprojekts „Für immer Pop Inn“ in den Räumlichkeiten möglich sei; dies wurde laut SenBJF wegen des baulichen Zustands und einer Belastung durch Schwarzschimmel abgelehnt. Seit Juli 2026 bis Ende 2026 wird die Liegenschaft dem Bezirksamt per Nutzungsvertrag zur Zwischennutzung überlassen, damit die Räume für die Aufführung des Tanzprojekts begehbar gemacht werden können; die Initiative dazu ging vom Bezirksamt aus. 2025 wurde laut Senat eine Machbarkeitsstudie zu den baulichen Rahmenbedingungen und möglichen Nutzungen als Standort kultureller und sozialer Infrastruktur erstellt, die eine mögliche Mischnutzung als Jugendkulturhaus mit anteiligem Jugendwohnen ausarbeitete. Die Kosten der Leerstandsbewirtschaftung betrugen 2025 laut Senat 2.506,50 Euro; die Kosten für 2026 lägen erst nach dem Jahresabschluss vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht (Tonka Wojahn), eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (Berlin, 24. Juli 2026, in Vertretung Christina Henke). Die Anfrage verweist auf die vorangegangene Drucksache 19/21669 vom Februar 2025. Genannte Zahlen/Fristen: Zwischennutzungsvertrag befristet von Juli bis Ende Dezember 2026; Leerstandskosten 2025 betrugen 2.506,50 Euro, Kosten 2026 noch nicht bezifferbar; Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2025.