Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Drei Jahre Förderprogramm „Junges Wohnen" – Wer wird gefördert, wer entscheidet und wie geht es weiter?

10. August 2026Dokument 19/26677 · WP 19Berlin
Katrin Schmidberger
Junges WohnenStudentisches WohnenAzubiwohnenWohnungsbauförderungFörderrichtlinie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage fragt nach dem Stand des Förderprogramms „Junges Wohnen“, mit dem der Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Berlin gefördert wird. Thematisiert werden Anzahl und Ergebnis der Förderanträge, die konkret geförderten Projekte, die Herkunft der Antragstellenden, die Förderbedingungen sowie die künftige Finanzierung und mögliche Anpassungen der Förderrichtlinie.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Studierende und Auszubildende in Berlin als Zielgruppe der geförderten Wohnplätze, sowie Antragstellende wie das Studierendenwerk Berlin, landeseigene Wohnungsunternehmen (u. a. GESOBAU AG, Berlinovo), soziale und gemeinwohlorientierte Träger, eine eingetragene Genossenschaft und private Antragstellende. Zuständig sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die Investitionsbank Berlin (IBB).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele Anträge wurden gestellt, bewilligt, abgelehnt oder sind noch in Prüfung? Welche Projekte wurden konkret gefördert (Standort, Träger, Wohnplätze, Fördersumme)? Wie verteilen sich Anträge auf die verschiedenen Trägergruppen? Warum wurden Anträge privater Antragstellender bislang nicht bewilligt? Wie viele Wohnplätze entfallen auf Studierende bzw. Auszubildende? Zu welchen Mieten und mit welchen Bindungen werden Wohnplätze vergeben? Welche Landes- und Bundesmittel stehen künftig zur Verfügung? Wie läuft das Entscheidungsverfahren über Förderwürdigkeit ab? Welche Zielzahlen verfolgt der Senat bis 2030? Plant der Senat Anpassungen der Förderrichtlinie? Wie wird über das Programm informiert und beraten? Wie ist das Programm mit dem geplanten Berliner Azubiwerk verzahnt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Seit 2023 gingen 32 Anträge ein, davon wurden bislang vier Projekte mit insgesamt 673 Wohnplätzen bewilligt (Studierendenwerk Berlin, zweimal GESOBAU AG, GSE gGmbH), weitere 485 Wohnplätze wurden ins Programm aufgenommen. Private Antragstellende reichten 16 Anträge für 1.175 Wohnplätze ein, bislang wurde keiner abgelehnt, sieben erhielten 2026 die Programmaufnahme, zwei wurden zurückgezogen, der Rest ist wegen unvollständiger Unterlagen oder offener Fragen noch in Prüfung. Eine eingetragene Genossenschaft erhielt für drei Projekte eine Absage, da die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren. Bislang wurde ein Projekt ausschließlich für Auszubildende bewilligt (GSE gGmbH, 21 Wohnplätze), für weitere 34 Azubi-Wohnplätze erfolgte 2026 die Programmaufnahme. Die maximale Bruttokaltmiete je Wohnplatz beträgt 320 Euro zuzüglich bis zu 60 Euro für Möblierung/Internet/Strom, die Bindungsdauer beträgt 30 Jahre. Im Doppelhaushalt 2026/2027 sind jährlich 33.738.000 Euro Landesmittel veranschlagt; aus der „VV Junges Wohnen 2026“ sind dem Land Berlin für 2026–2030 insgesamt 25.949.750 Euro Bundesmittel zugesagt, zusätzlich wurden aus Vorjahresvereinbarungen 23.071.872,40 Euro für 2026 übertragen. Eine Kofinanzierung einer angekündigten Verdopplung der Bundesmittel ist laut Senat im Landeshaushalt bislang nicht etatisiert, eine Umschichtung könnte frühestens 2027 erfolgen. Über Förderwürdigkeit und Programmaufnahme entscheidet die Senatsverwaltung anhand der Junges-WohnenRL 2023, die weitere Prüfung übernimmt die IBB, die endgültige Bewilligung trifft der Bewilligungsausschuss. Der Senat hat sich laut Richtlinien der Regierungspolitik vom 16. Mai 2023 das Ziel gesetzt, bis Ende der Wahlperiode bis zu 5.000 Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende auf den Weg zu bringen; mit dem aktuellen Bewilligungsvolumen können pro Haushaltsjahr bis zu 280 Wohnheimplätze gefördert werden, die verfügbaren Mittel sind aktuell vollständig ausgeschöpft. Eine Hauptausschussvorlage zur Verlängerung der Richtlinie um ein Jahr befindet sich im Geschäftsgang, eine inhaltliche Überprüfung der Förderbedingungen läuft parallel. Das Programm „Azubiwohnen“ setzt im Gebäudebestand an (Anmietung statt Neubau) und ist laut Senat förderrechtlich derzeit nicht mit „Junges Wohnen“ verzahnt; eine Förderung käme erst infrage, sobald das geplante Berliner Azubiwerk eigene Bauvorhaben entwickelt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) am 16. Juli 2026 eingereicht, die Antwort des Senats datiert vom 3. August 2026. Die Antwort verweist auf frühere Schriftliche Anfragen (Drs. 19/25797) sowie auf die „Richtlinien der Regierungspolitik“ vom 16. Mai 2023 und die „Verwaltungsvorschriften zur Förderung des studentischen Wohnens und Wohnens für Auszubildende (Junges-WohnenRL 2023)“, gültig seit 1. Dezember 2023. Konkrete Zahlen: 32 Anträge insgesamt, 4 bewilligte Projekte mit 673 Wohnplätzen, 485 weitere Wohnplätze in Programmaufnahme, jährliches Landes-Fördervolumen von 33.738.000 Euro im Doppelhaushalt 2026/2027, Bundesmittel aus der „VV Junges Wohnen 2026“ von 25.949.750 Euro für 2026–2030 sowie 23.071.872,40 Euro aus Vorjahresvereinbarungen für 2026, maximale Bruttokaltmiete von 320 Euro zzgl. 60 Euro, Bindungsdauer 30 Jahre, Zielmarke von bis zu 5.000 Wohneinheiten bis Ende der Wahlperiode.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26677, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.