📄 Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Umsetzung der am 4. Dezember 2025 beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern in Berlin. Es geht um Priorisierung, Umsetzungsstand einzelner Maßnahmen wie Textform statt Schriftform, elektronische Verkündung, Registerkonsolidierung, eine gemeinsame E-Rechnungsplattform, Digitale Förderlotsen, Reduzierung doppelter Datenhaltung und Genehmigungsfiktionen, sowie um den Berliner Digitalcheck.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Senatsverwaltungen (insbesondere Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Inneres und Sport), das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die Berliner Verwaltung insgesamt sowie Legistinnen und Legisten bei der Gesetzgebung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie priorisiert der Senat die Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda? 2) Wie ist der Umsetzungsstand bei sieben konkreten Einzelmaßnahmen (u.a. Textform, elektronische Verkündung, Registerkonsolidierung, E-Rechnungsplattform, Digitale Förderlotsen, doppelte Datenhaltung, Genehmigungsfiktionen)? 3) Was sind die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens im Mai 2026 zum Digitalcheck beim Zentrum für Legistik? 4) Wie ist der Umsetzungsstand des Berliner Digitalchecks? 5) Wo wird der Berliner Digitalcheck veröffentlicht, analog zur Online-Veröffentlichung des Bundes?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Bund und Länder sich auf Sofortmaßnahmen bis Ende Juni 2026 verständigt haben, über die am 25.06.2026 ein Zwischenbericht vorlag; die am 23.06.2026 beschlossene Vergabestrukturreform setze die Maßnahme Nr. 154 um. Zur Textform (Nr. 40) verweist der Senat auf die Neufassung der §§ 3a-3c VwVfG Bund, die ab 1. Juli 2027 gilt und über § 1 Abs. 1 VwVfG Bln auch in Berlin wirkt; eine Dienststellenabfrage zu abweichenden Formvorschriften wird derzeit bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorbereitet, Übersicht an Bund bis 31.12.2026. Zur elektronischen Verkündung (Nr. 43) und zu Genehmigungsfiktionen (Nr. 223) würden die nötigen Schritte geprüft, mit Lieferdatum 31. Dezember 2026. Zur Registerkonsolidierung (Nr. 63) liege ein Referentenentwurf zur Anbindung des Grundbuchs an das NOOTS vor; Melde-, Ausweis-, Pass-, eID- und Personenstandsregister würden in Berlin bereits zentral vom LABO betrieben. Zur E-Rechnungsplattform (Nr. 149) habe der IT-Planungsrat am 18.03.2026 (Beschluss Nr. 49) die NRW-Plattform als Zielplattform empfohlen, ein verbindlicher Umstellungstermin stehe noch nicht fest. Zu Digitalen Förderlotsen (Nr. 192) habe das BMWE im März 2026 eine Länderumfrage durchgeführt, ein Abschlussbericht sei bis Ende 2026 geplant. Zur doppelten Datenhaltung (Nr. 210) verweist der Senat auf die bundesrechtliche Once-Only-Generalklausel aus dem OZG-Änderungsgesetz, deren Überführung in Berliner Landesrecht in Abstimmung sei. Das Bund-Länder-Treffen im Mai 2026 zum Digitalcheck habe die Projekte Zentrum für Legistik und Frühphase der Gesetzgebung vorgestellt. Das Umsetzungskonzept für den Berliner Digitalcheck befinde sich in senatsinterner Befassung und solle im August 2026 vom Senat beschlossen werden; Informationen würden danach über berlin.de und das Beschäftigtenportal veröffentlicht, flankiert von einer Informations- und Unterstützungsstelle für Schulungen und Projektbegleitung.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) am 16. Juli 2026; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 3. August 2026 und unterzeichnet von Staatssekretär Florian Hauer. Die Antwort nennt mehrere Fristen und Bezugsdaten der Regierung selbst: Inkrafttreten der VwVfG-Bund-Novelle am 1. Juli 2027, Berichtsfrist an Bund bis 31.12.2026, Lieferdatum 31. Dezember 2026 für Maßnahmen 43 und 223, IT-Planungsrats-Beschluss Nr. 49 vom 18.03.2026, Senatsbeschluss zur Vergabestrukturreform vom 23.06.2026 sowie die geplante Senatsbefassung zum Digitalcheck im August 2026.