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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Auswirkungen der massiven sozialrechtlichen Verschärfungen durch die Bundesebene auf die Wohnungslosenhilfe in Berlin, auf wohnungs- und obdachlose Menschen und auf armutsbetroffene Personen

9. August 2026Dokument 19/26680 · WP 19Berlin
Taylan Kurt
WohnungslosenhilfeSozialleistungenEU-FreizügigkeitRückkehrhilfenArmut
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt mehrere Beschlüsse auf Bundesebene (ASMK-Beschluss, Bundesratsentschließung, Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform sowie ein Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch), die laut dem Fragesteller den Zugang von EU-Bürger*innen zu Sozialleistungen einschränken könnten. Der Abgeordnete fragt, wie das Land Berlin in die Entstehung dieser Vorlagen eingebunden war und welche Folgen sich daraus für wohnungs- und obdachlose sowie armutsbetroffene Menschen in Berlin ergeben könnten.

👥 Wer ist betroffen?

Wohnungs- und obdachlose EU-Bürger*innen in Berlin, armutsbetroffene Personen, Träger und Beratungsangebote der Wohnungslosenhilfe (u.a. Projekte Frostschutzengel, Beratungsstelle Torstraße, BEMA, BALZ), die Berliner Bezirksämter sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob und wie die Sozialsenatorin an der Entstehung der vier genannten Beschlussvorlagen beteiligt war und wie Berlin im Bundesrat abgestimmt hat; welche Folgen die Beschlüsse für Berlin haben; von welchen Konsequenzen der Senat für wohnungs- und obdachlose EU-Bürger*innen ausgeht, falls die Vorlagen umgesetzt werden; wie viele wohnungslose, nach ASOG untergebrachte Personen aus dem EU-Ausland kommen und über Sozialleistungsansprüche verfügen; welche Beratungsangebote sich an EU-Bürger*innen richten und wie viele Personen sie nutzen; welche Rückkehrhilfen nach dem SGB XII es gibt und wie oft sie genutzt wurden; ob ein organisierter Austausch zwischen Beratungsangeboten und dem Senat stattfindet; sowie welcher Anteil der Ratsuchenden bei BALZ und BEMA nur geringfügig beschäftigt ist bzw. lückenhafte Erwerbsnachweise hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatorin hat laut Antwort des Senats bei keiner der vier Beschlussvorlagen inhaltlich mitgewirkt; das Aktionsplan-Papier der Bundesregierung wurde ihr nicht vorab zur Kenntnis gegeben. Berlin stimmte der Bundesratsentschließung 527/25 mit Maßgabe (Ziff. 1-8) zu, hilfsweise Enthaltung zur unveränderten Fassung (Ziff. 9). Der Senat sieht bislang keine direkten Folgen für Berlin, da Entschließungen und Kommissionsempfehlungen rechtlich nicht verbindlich seien; bei Rechtsänderungen könnte die Nachfrage nach niederschwelligen Beratungsangeboten steigen. Zahlen zur Herkunft wohnungsloser, nach ASOG untergebrachter Personen aus dem EU-Ausland liegen laut Senat statistisch nicht vor (Statistik nach WoBerichtsG erfasst dies nicht). Laut ISP-Dokumentation 2024 hatten rund 30 geförderte Projekte einen EU-Bürger*innen-Anteil von 32,9 % (5.897 Personen); zwei explizit auf EU-Bürger*innen ausgerichtete Projekte (Frostschutzengel, Beratungsstelle Torstraße) hatten Anteile von rund 72 % bzw. 89 %. Rückkehrhilfen nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen wurden gewährt: 2024 in 44 Fällen, 2025 in 37 Fällen, bis Juni 2026 in 33 Fällen. BEMA begleitete 2023–2025 insgesamt 12.923 Ratsuchende in 17.438 Beratungen, davon 401 Fälle mit ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. BALZ führte 2025 insgesamt 6.988 Beratungen durch, bis 30.06.2026 weitere 3.493.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von dem Abgeordneten Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung liegt vor (datiert 21. Juli 2026). Der Senat verweist auf die Bundesratsdrucksache 527/25, den ASMK-Beschluss der 102. Konferenz, den Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform und das 34-Punkte-Papier des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom 2. Juli 2026 als Grundlage der im Dokument beschriebenen Vorhaben. Der Senat bezeichnet die vom Fragesteller erwähnten Rechtsänderungen ausdrücklich als noch nicht erfolgt und äußert sich laut eigener Aussage nicht spekulativ zu deren Folgen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26680, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.