📄 Mittelverausgabung aus dem Einzelplan 11
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Verausgabung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 11 (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung) für verschiedene Projekte der Wohnungslosenhilfe, darunter Housing-First-Projekte, Freiwilligenkoordination in der Wohnungsnotfallhilfe, ein digitales Verfahren zur Ausstellung des Berechtigungsnachweises für das Berlin-Ticket S, eine neue Koordinierungsstelle für Kältehilfe und Straßensozialarbeit sowie Dokumentationsleistungen im Bereich Eingliederungshilfe, Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe.
👥 Wer ist betroffen?
Wohnungslose Menschen in Berlin, insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Housing-First-Angeboten, Beratungsstrukturen, Kältehilfe und Notübernachtungen; freie Träger der Wohnungslosenhilfe (u. a. My Way Soziale Dienste, Neue Chance, Schwulenberatung Berlin, Sozialdienst katholischer Frauen, Johanniter Unfallhilfe, Berliner Stadtmission); obdachlose EU-Bürger*innen; Nutzende des Berlin-Tickets S.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: (1) wie die Mittel für mehrere konkrete Projekte der Wohnungslosenhilfe (Beratungsstrukturen, Housing First, Freiwilligenkoordination, Unterstützung für obdachlose EU-Bürger*innen, Kältehilfe-Professionalisierung, Zuschuss für das 'Kiez-Café' sowie ein Suchthilfe-Projekt) bisher konkret verausgabt wurden, welche Träger wie viel Geld erhalten haben und wie viele wohnungslose Personen die Angebote bislang genutzt haben; (2) wie die Mittel für ein digitales Verfahren zur Ausstellung des Berechtigungsnachweises für das Berlin-Ticket S (250.000 Euro) verwendet wurden; (3) wie die Mittel für eine neue Koordinierungsstelle für Kältehilfe und Straßensozialarbeit (450.000 Euro) verwendet wurden und was mit dem Mittelaufwuchs gegenüber der bisherigen Koordinierungsstelle geplant ist; (4) wie die Mittel für Dokumentationsleistungen im ISP (115.000 Euro) verwendet wurden und wie sich der Dokumentationsaufwand kalkuliert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Für Beratungsstrukturen in Wohnraum (Ansatz 170.000 €) wurden bei XENION e.V. bis 20.07.2026 bereits 127.750 € ausgezahlt. Für Housing-First-Projekte (Ansatz insgesamt 3.652.000 €) wurden u. a. ausgezahlt: My Way Soziale Dienste 224.000 € von 448.000 €, Neue Chance 726.750 € von 969.000 €, PHB 122.726,36 € von 150.000 €, Phinove e.V. 211.666,67 € von 254.000 €, Schwulenberatung Berlin 444.000 € von 592.000 €, Sozialdienst katholischer Frauen 511.500 € von 682.000 €, La Vida gGmbH 364.859,07 € von 492.800 €. Für Freiwilligenkoordination (Ansatz 184.000 €) wurden bei vier Trägern (Berliner Stadtmission zweimal, IN VIA, Humanistischer Verband) zwischen 21.500 € und 34.500 € je Projekt ausgezahlt. Über die Mittel für Positionen d), e) und f) (EU-Bürger*innen-Unterstützung, Kältehilfe-Professionalisierung, Zuschuss Kiez-Café) wurde laut Antwort noch nicht abschließend entschieden. Für das Suchthilfe-Projekt im innerstädtischen Bereich (Ansatz 500.000 €, bzw. konkret 430.128,36 € für den Träger Johanniter Unfallhilfe e.V. 'Nachthafen') wurden 161.298,15 € ausgezahlt. Nutzungszahlen wohnungsloser Personen liegen laut Antwort nur zum Stichtag 31.12.2024 vor und sind online einsehbar; Daten für 2025 seien noch nicht qualitätsgesichert, für 2026 laufe die Erfassung noch. Für das digitale Verfahren zum Berlin-Ticket S (250.000 €) wurden bisher 24.632,99 € für eine Rechtsanwaltskanzlei zur Vorbereitung des EU-weiten Vergabeverfahrens aufgewendet; der Zuschlag werde voraussichtlich spätestens Mitte August erfolgen. Für die neue Koordinierungsstelle für Kältehilfe und Straßensozialarbeit (450.000 €) seien im Haushaltsjahr noch keine Mittel verausgabt worden; die bisherige, über Zuwendungen finanzierte Koordinierungsstelle verfüge über eine Plansumme von 246.850 €; die Umsetzung der neuen Stelle sei ab 2027 geplant, Veröffentlichung auf der Vergabeplattform im 2. Halbjahr 2026. Für die Dokumentationsleistungen im ISP (115.000 €) seien ebenfalls noch keine Haushaltsmittel verausgabt worden; die Umsetzung der Vergabe sei ab 2027 geplant, Veröffentlichung im 2. Halbjahr 2026; die genaue Kalkulation unterliege laut Antwort der Vertraulichkeit nach § 5 VgV sowie dem Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen) am 9. Juli 2026, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2026. Die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung) datiert vom 31. Juli 2026, Eingang am 5. August 2026, unterzeichnet in Vertretung durch Max Landero. Die Antwort liegt vollständig vor und enthält detaillierte, trägerbezogene Zahlenangaben zum Stand 20.07.2026. Bei den Fragen 1.d, e und f sowie teilweise bei den Fragen 2–4 gibt die Regierung an, dass über Mittelverwendung bzw. Vergabe noch nicht abschließend entschieden sei bzw. noch keine Haushaltsmittel verausgabt wurden.