📄 Humboldthain Club – wer machte dem Investor ein Geschenk beim Grundstückstausch?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft einen Grundstückstausch zwischen dem Land Berlin und einem privaten Investor an der Hochstraße 46 am Humboldthain in Berlin-Mitte. Dabei wurden zwei etwa 191 m² große Teilflächen der Flurstücke 573 (ehemals Spielplatz) und 574 (privates Baugrundstück) getauscht. Der Fragesteller stellt Widersprüche zwischen früheren Aussagen der Bezirkspolitik zu diesem Geschäft fest und wirft die Frage auf, ob der Investor dabei einen finanziellen Vorteil erhalten hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Bezirksamt Mitte von Berlin, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die Senatsverwaltung für Finanzen, ein privater Grundstücksinvestor sowie der benachbarte Humboldthain Club und ein geplanter Hotelneubau.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: wie sich die früheren Aussagen zum 'Tausch' ohne Zahlungsverkehr mit der späteren Aussage zu einem Ausgleichsbetrag von ca. 30.000 € vereinbaren lassen; was die Bezirksamtsvorlage vom 15.06.2021 konkret enthielt; wie die Verkehrswertermittlung der BIM zustande kam und ob eine Wertsteigerung des Flurstücks 574 darin berücksichtigt wurde; ob eine zweite, unabhängige Bewertung eingeholt wurde; wie sich diese Verkehrswertermittlung zu einer von ihm angeführten unabhängigen Bewertung verhält, die einen Wertzuwachs von mindestens 1.200.000 € für das private Grundstück errechnet habe; ob dem Land Berlin dadurch ein Schaden entstanden ist und ob rechtliche Schritte geprüft werden; welches Ergebnis eine angekündigte Überprüfung durch die BIM hatte; und ob die im Bauvorbescheid für den Hotelneubau festgelegten Immissionsrichtwerte von 50 dB(A) den Fortbestand des benachbarten Clubs sichern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die BIM im Sommer 2021 auf Grundlage eines Bezirksamtsbeschlusses vom 15.06.2021 beauftragt wurde und der 'Flächentausch' über wechselseitige An- und Verkäufe abgewickelt wurde; die Begriffe 'Tausch' und 'Geschäft' seien nur semantisch unterschiedlich. Laut Kaufvertrag vom 29.12.2021 zahlte der Investor einen Differenzbetrag, der am 17.02.2022 dem Treuhandkonto der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG gutgeschrieben wurde. Die Bezirksamtsvorlage Nr. 1551/2021 wurde laut Senat aus Vertraulichkeitsgründen nicht beigefügt; sie habe die Bestimmung enthalten, dass Wertunterschiede nach einer noch durchzuführenden Verkehrswertermittlung vom Privateigentümer auszugleichen seien. Die Verkehrswertermittlung habe laut Senat keine spekulativen Wertsteigerungspotenziale für Flurstück 574 berücksichtigt; eine zweite Meinung sei nicht eingeholt worden, da dies laut Senat bei Wertermittlungen durch landeseigene Stellen nicht üblich sei. Der Senat erklärt, es seien aus Bezirkssicht derzeit keine Schäden für das Land Berlin ersichtlich und keine rechtlichen Schritte geplant. Eine von der BIM angekündigte Überprüfung der gutachterlichen Stellungnahme, die einen Wertzuwachs von mindestens 1.200.000 € für das Nachbargrundstück errechnet hatte, kam laut Senat zu dem Ergebnis, dass deren Ergebnisse nicht plausibel seien; eine Nachzahlungspflicht werde derzeit nicht geprüft. Zum Lärmschutz antwortet der Senat, dass die Belange des Clubbetriebs über das Gebot der Rücksichtnahme einbezogen würden und ein Immissionsrichtwert von 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet zulässig sei; dem Bezirksamt sei nicht bekannt, worauf sich eine vom Club genannte Forderung nach 60 dB(A) stütze.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Niklas Schenker (Die Linke) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vollständig vor (Antwort vom 03.08.2026, unterzeichnet von Wolfgang Schyrocki, Senatsverwaltung für Finanzen). Der Senat verweist auf die mündliche Anfrage 0774/VI vom 25.01.2023 und die Einwohneranfrage 2906/VI vom 21.05.2026 des Bezirksamts Mitte. Die Fragesteller führen eine ihnen vorliegende Stellungnahme einer unabhängigen Bewertungsgesellschaft an, die einen Wertzuwachs von mindestens 1.200.000 € für das private Baugrundstück beziffert; der Senat bzw. die BIM bewerten diese Stellungnahme als nicht plausibel, ohne eigene abweichende Zahlen zu nennen. Die Bezirksamtsvorlage Nr. 1551/2021 wurde unter Verweis auf Vertraulichkeit nicht offengelegt. Der Restkaufpreis wurde laut Senat am 17.02.2022 auf ein Treuhandkonto der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG eingezahlt; die genannte Höhe von 'ca. 30.000 €' stammt aus der Einwohneranfrage 2906/VI, nicht aus einer eigenen Zahlenangabe des Senats in diesem Dokument.