📄 Spreearche VII
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die schwimmende Anlage 'Spreearche' in Friedrichshagen (Bezirk Treptow-Köpenick). Es geht um einen behördlichen Kontrolleinsatz am 19.06.2026 sowie um den Stand der baurechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungen für die Anlage.
👥 Wer ist betroffen?
Der Betreiber der 'Spreearche', das Bezirksamt Treptow-Köpenick, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Wasserschutzpolizei (Dir E/V WSP Ost) und das Hauptzollamt Berlin (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen: 1) Welche Kenntnisse hat der Senat von Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der 'Spreearche' (Anlass, beteiligte Behörden, Ergebnisse)? 2) Wie ist der Stand der Genehmigungen, welcher Klärungsbedarf besteht zwischen Senat und Bezirk, welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse sind bekannt und welche Genehmigungshistorie liegt zugrunde?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass am 19.06.2026 ein Verbundeinsatz von Wasserschutzpolizei, Wasserbehörde (SenMVKU) und Hauptzollamt Berlin (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) stattfand, bei dem die 'Spreearche' und der Bootsanleger auf Verstöße gegen Schifffahrts- und Wasserrecht sowie auf illegale Beschäftigung bzw. Sozialleistungsbetrug überprüft wurden. Laut Bezirksamt Treptow-Köpenick liegen weder eine Baugenehmigung nach § 59 BauO Bln noch eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach § 62a BWG vor; entsprechende Anträge sind nicht gestellt, ein Antrag aus 2018 wurde vom Betreiber im Februar 2026 zurückgenommen. Die wasserrechtliche Genehmigung könne wegen erheblicher Beeinträchtigung des Allgemeinwohls (bauplanungs-, bauordnungs- und umweltrechtliche Belange, unzureichender Brandschutz) nicht erteilt werden. Die Baugenehmigung sei ebenfalls nicht erteilbar, da ein geprüfter Brandschutznachweis sowie ein Prüfbericht zu Statik und Schwimmfähigkeit fehlen und beim Betreiber angefordert seien; das Bezirksamt stehe dazu im fortlaufenden Austausch mit dem Betreiber.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der SPD-Abgeordneten Dunja Wolff. Die Antwort liegt vor (datiert 04.08.2026, unterzeichnet von Andreas Kraus für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Die Antwort verweist auf eine frühere Anfrage vom 04.03.2024 (Nr. 19/18478, Frage 1). Genannte Daten: Kontrolleinsatz am 19.06.2026; Rücknahme eines Genehmigungsantrags aus 2018 durch den Betreiber im Februar 2026. Rechtsgrundlagen: § 59 Bauordnung Berlin (BauO Bln), § 62a Berliner Wassergesetz (BWG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).