📄 Lieber Schrottboote als Tourismus am Wasser?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit sogenannten Schrottbooten bzw. Wracks in Berliner Gewässern, deren Entfernung und Entsorgung, sowie mit dem Stellenwert, der Förderung und den Genehmigungsverfahren für Wassertourismusangebote in Berlin.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berliner Bezirksämter (u.a. Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf), die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Betreiber von Wassertourismusangeboten (Bootscharter, Kanuvermietungen, Fahrgastschifffahrt, Sportboothäfen), Eigentümer*innen von Booten sowie Nutzer der Berliner Gewässer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt: wann zuletzt Schrottboote entfernt wurden, wo diese lagen und welche Kosten wem entstanden; welche Entsorgungsmaßnahmen ergriffen wurden oder geplant sind; welchen Stellenwert der Senat Wassertourismus beimisst; wie der Senat Wassertourismus jenseits des Wassertourismuskonzepts fördert; wie lang Genehmigungsverfahren für Tourismusprojekte auf dem Wasser dauern; wie vielen wasserbezogenen Tourismusangeboten eine Betriebseinstellung aus rechtlichen Gründen droht; wie viele Angebote auf eine Betriebsgenehmigung warten; wie die Zuständigkeiten für Anlagen/Hausboote/Sportboote/Schiffe geregelt sind; wer Gewerbegenehmigungen an Gewässern erteilt; und welche Genehmigungen für eine Wasseranlage (z.B. Hostel-/Kultur-/Restaurantschiff) notwendig sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Die letzten beiden Wrack-Bergungen im Senatsauftrag erfolgten im Juni 2026 (Untere-Havel-Wasserstraße, Große Krampe) mit Gesamtkosten von ca. 20.000 Euro netto, getragen vom Land Berlin. Bis August 2026 ist die Bergung von bis zu drei weiteren Wracks in Spree-Oder-Wasserstraße, Rummelsburger See und Burgwallgraben geplant. Einzelne Bezirke melden eigene Fälle und Kosten (z.B. Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.100 Euro 2024, 550 Euro 2020). Im November 2024 wurde das Berliner Wassertourismuskonzept vom Senat beschlossen; eine IHK-Studie von 2024 bezifferte den Jahresbruttoumsatz aus Wassertourismus in der Region Berlin-Brandenburg auf rund 300 Mio. Euro, die Zahl der Charteranbieter habe sich in zehn Jahren fast verdreifacht. Zu Fragen nach Genehmigungsdauer, wartenden Projekten und drohenden Betriebseinstellungen liegen dem Senat laut eigener Angabe keine Erkenntnisse vor bzw. die Bezirke verweisen auf Einzelfallabhängigkeit oder fehlende statistische Erfassung. Zuständig für Sicherheit des Schiffsverkehrs ist die Oberste Landesschifffahrtsbehörde Berlin, für bauliche Anlagen nach § 62 ff. Berliner Wassergesetz die Wasserbehörde (bei Sportbootstegen die Bezirke), für Gewerbeerlaubnisse grundsätzlich das jeweilige Ordnungsamt; auf Bundeswasserstraßen ist zusätzlich eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel erforderlich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Abgeordneten Dunja Wolff eingereicht (Eingang 20.07.2026) und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe am 04.08.2026 beantwortet (Eingang 05.08.2026). Der Senat nennt konkrete Kosten (ca. 20.000 Euro netto für zwei Wrack-Bergungen 2026) und einen Umsatzwert aus der IHK-Studie 2024 (rund 300 Mio. Euro Jahresbruttoumsatz Wassertourismus Berlin-Brandenburg). Zu mehreren Fragen (Genehmigungsdauer, Anzahl wartender Projekte, von Betriebseinstellung bedrohte Angebote) erklärt der Senat ausdrücklich, keine Erkenntnisse zu haben. Mehrere Bezirksämter äußern, die jeweilige Frage sei zu unspezifisch formuliert, um sie zu beantworten.