📄 Prüfung der Verfassungstreue von Berliner Schöffinnen und Schöffen II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt den Stand der Vorbereitungen für die Berliner Schöffenwahl 2028, die dafür zuständigen Behörden und Ressourcen sowie die Frage, ob und wie künftig die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt regelhaft überprüft werden soll. Hintergrund ist ein Beschluss der Justizminister:innenkonferenz vom November 2025, der ein gesetzliches Berufungshindernis für Schöffinnen und Schöffen ohne Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, das Landeswahlamt, die Bezirkswahlämter und -jugendämter sowie die Gerichte (u.a. Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin I, Kammergericht).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt: Wie ist der Stand der Abstimmung zwischen Innen- und Justizverwaltung zur Schöffenwahl 2028? Welche personellen Ressourcen stehen dafür zur Verfügung? Liegt seit der letzten Anfrage ein Sachstand des Bundesjustizministeriums zum Beschluss der Justizminister:innenkonferenz zur Verfassungstreue von Schöffen vor? Plant der Senat eine regelhafte Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern? Kam es seit der letzten Anfrage zu weiteren Amtsenthebungen von Schöffen nach §§ 51, 77 GVG?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Im September 2025 fand ein Arbeitstreffen zwischen Landeswahlamt, Senatsverwaltung für Justiz und Amtsgericht Tiergarten statt; die Zuständigkeit für die Schöffenwahl ist vom Landeswahlamt auf die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Referat ZS A) übergegangen, Internetseite und E-Mail-Postfach wurden umgestellt; im Herbst 2026 soll eine „AG Schöffenwahl 2028“ gegründet werden. Für die neue Aufgabe gibt es keinen Stellenaufwuchs, sie wird mit abgeordneten Kräften und vorhandenem Personal bewältigt. Ein konkreter Regelungsvorschlag des Bundesjustizministeriums zum Berufungshindernis liegt dem Senat noch nicht vor; er wird für die Schöffenwahl 2028 erwartet. Eine eigene Berliner Regelung zur regelhaften Verfassungstreue-Prüfung ist nicht geplant, da bei schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Bewerberinnen und Bewerbern der Aufwand erheblich wäre und die Materie bundesrechtlich im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt ist; der Senat wartet auf eine bundeseinheitliche Regelung. Seit der letzten Anfrage kam es zu einer Amtsenthebung: Das Kammergericht enthob mit Beschluss vom 9. Februar 2026 (3 OGs 1/26) eine Schöffin des Landgerichts Berlin I wegen gröblicher Pflichtverletzung, nachdem sie Äußerungen getätigt hatte, die laut Gericht dem Menschenbild des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) entgegenstanden. Am Amtsgericht Tiergarten gab es in der laufenden Schöffenperiode 2024–2028 bislang keine Amtsenthebungsverfahren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Jan Lehmann) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor (unterzeichnet von Susanne Hoffmann, in Vertretung, vom 28.07.2026). Das Dokument verweist auf frühere Drucksachen 19/24898 und 19/21859 sowie auf den Beschluss der Justizminister:innenkonferenz vom November 2025 (TOP I.24) und den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes. Der Senat nennt eine Zahl von etwa 10.000 bis 15.000 Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt in Berlin als Grundlage seiner Einschätzung zum Verwaltungsaufwand.