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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Zustand des East-West Hostel in Biesdorf

10. August 2026Dokument 19/26695 · WP 19Berlin
Johannes Martin
ObdachlosenunterkunftWohnungslosenhilfeBrandschutzHygienekontrolleBauaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Unterbringung von Menschen im East-West Hostel in der Köpenicker Straße 85 in Biesdorf sowie allgemein die bau- und gesundheitsrechtliche Überwachung von Unterkünften für Wohnungslose und Geflüchtete in Berlin. Es geht um die Anzahl der Bewohner, die Dauer der Unterbringung, die Lage der Unterkunft an einer stark befahrenen Straße ohne Außenfläche sowie um durchgeführte Kontrollen und deren Ergebnisse.

👥 Wer ist betroffen?

Bewohner des East-West Hostel in Biesdorf, insbesondere Kinder, sowie Bewohner weiterer Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose und Geflüchtete in Berlin; zuständig sind die Bezirksämter Marzahn-Hellersdorf und weitere Bezirke, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU), die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) sowie die Gesundheitsämter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Bewohner und Kinder leben im East-West Hostel, welche Bezirke weisen dort zu? Wie lange ist die Unterbringung angeordnet? Ist dem Senat die Lage an einer vielbefahrenen Straße ohne Außenfläche für Kinder bekannt? Wurden Sicherheitsbegehungen durchgeführt, von wem und wann? Kann das Bezirksamt die Einhaltung aller baurechtlichen und hygienischen Anforderungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete bestätigen? Wann fanden wiederkehrende Prüfungen statt, mit welchen Ergebnissen, und welche Mängel wurden ggf. wann behoben?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet: Aktuell sind 54 Personen im East-West Hostel untergebracht, zugewiesen durch die Fachstellen Soziale Wohnhilfe der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf. Eine Altersstatistik liegt nicht vor. Die Unterbringung erfolgt in der Regel für sechs Monate, solange Obdachlosigkeitsgefahr nach § 17 ASOG Bln besteht. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bestätigt, dass die Unterkunft an einer stark befahrenen Straße liegt und keine eigene Außenfläche hat; dies begründe aber keinen Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften. Begehungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen finden anlassbezogen und routinemäßig etwa einmal jährlich durch Heimbegehende der Bezirke statt. Im Juni 2026 fand eine unangekündigte Hygienekontrolle im East-West Hostel statt, dabei wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Für Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete erfolgt eine bauliche Übergabe zwischen BIM und LFU vor Inbetriebnahme; Betreibende sind für Brandschutz zuständig, die Qualitätssicherung des LFU kontrolliert dies regelmäßig. Zu den erfragten Unterkünften liegen keine Erkenntnisse über baurechtliche Mängel vor. Eine Tabelle listet die letzten LFU-Begehungen in acht weiteren Unterkünften auf: In den meisten wurden keine Mängel im Bereich Hygiene festgestellt; in der Paul-Schwenk-Str. 3-21 wurde am 30.06.2025 eine Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Reinigungsleistung mit sofortiger Behebungsfrist festgestellt; im Murtzaner Ring 68 steht die Hygienebegehung noch aus, Frist zur Behebung 30.04.2026.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Johannes Martin gestellt; eine Antwort des Senats liegt vor (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, unterzeichnet in Vertretung von Max Landero). Der Senat nennt konkrete Zahlen (54 Bewohner, sieben zuweisende Bezirke) und verweist auf Rechtsgrundlagen (§ 17 ASOG Bln, § 12 Abs. 1 Nr. 1 GDG, § 36 IfSG). Die Einschätzung, dass die verkehrsreiche Lage und fehlende Außenfläche keinen baurechtlichen Verstoß darstellen, ist eine Aussage des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf. Konkrete Mängel und Fristen werden nur für die in der Tabelle genannten acht weiteren Unterkünfte benannt, nicht für das East-West Hostel selbst.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26695, Wahlperiode 19, eingereicht 17. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.