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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Ordnungswidrig abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge 2026

16. August 2026Dokument 19/26696 · WP 19Berlin
Johannes Martin
ElektrokleinstfahrzeugeE-RollerOrdnungswidrigkeitenGehwegbreiteSondernutzungserlaubnis
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit ordnungswidrig abgestellten Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. Leih-E-Rollern) in den Berliner Bezirken im ersten Halbjahr 2026. Es geht um die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren, die rechtlichen Vorgaben zur Gehwegbreite, die erzielten Einnahmen aus Bußgeldern sowie um Pläne des Senats, Verleihfirmen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle zwölf Berliner Bezirke, die Polizei Berlin (Bußgeldstelle), die Bezirksämter, die Verleihfirmen von Elektrokleinstfahrzeugen (u. a. Volt, Lime, Voi, Dott) sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die durch abgestellte Fahrzeuge auf Gehwegen behindert werden können.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden 2026 pro Bezirk wegen ordnungswidrig abgestellter Elektrokleinstfahrzeuge eingeleitet? 2. Ab welcher Restgehwegbreite liegt eine Ordnungswidrigkeit vor? 3. Welche Einnahmen wurden dadurch pro Bezirk erzielt? 4. Was plant der Senat, um kommerzielle Anbieter stärker in Verantwortung zu nehmen, etwa durch verpflichtende Herausgabe von Fahrerdaten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Bis zum 31.05.2026 wurden berlinweit 7.585 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen wegen verbotswidrig abgestellter Elektrokleinstfahrzeuge erfasst, mit großen Unterschieden zwischen den Bezirken (Mitte: 6.043, Neukölln: 435, Pankow: 257, bis Reinickendorf: 8). Zusätzlich leiteten einzelne Bezirke Verfahren gegen Verleihfirmen wegen Verstößen gegen Sondernutzungserlaubnisse ein (z. B. Lichtenberg 59, Spandau 44, Reinickendorf 39 – dort alle eingestellt, da Verantwortliche nicht ermittelbar waren). Laut Senat muss für Fußgänger stets eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter frei bleiben; bei Unterschreitung wird keine Sondernutzung genehmigt. An Einnahmen aus verkehrsrechtlichen Bußgeldern wurden den Bezirken insgesamt 397.664,50 Euro weitergeleitet (Mitte allein: 380.301,50 Euro), da bei nicht ermittelbarem Fahrer dem Anbieter pauschal 25 Euro Verwaltungskosten auferlegt werden. Aus nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen Sondernutzungserlaubnisse) meldeten nur zwei Bezirke Einnahmen: Friedrichshain-Kreuzberg 1.485 Euro und Spandau 810 Euro. Zur vierten Frage verweist der Senat darauf, dass Ermittlungsbehörden bereits jetzt Fahrerdaten verlangen können und bei nicht ermittelbarem Fahrer dem Halter (Anbieter) die Verfahrenskosten nach § 25a StVG auferlegt werden; zudem werde durch eine Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 1. März 2027 der Regelsatz für unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen auf Bundesebene erhöht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Johannes Martin (CDU) am 17. Juli 2026, die Antwort des Senats liegt vor (datiert 7. August 2026). Der Senat verweist auf eine frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/25543, deren damalige Zahlen laut Senat nur eingeschränkt belastbar seien, da mehrere Bezirke Elektrokleinstfahrzeuge fälschlich der Kategorie „sonstige Verkehrsteilnehmende“ zugeordnet hätten; diese Fehlzuordnungen seien für die aktuelle Auswertung korrigiert worden. Die Daten stammen aus dem Datawarehouse BOWI21 (Stand 29. Juli 2026) und konnten nur bis zum 31.05.2026 ausgewertet werden, da weitere Daten noch nicht auswertbar seien.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26696, Wahlperiode 19, eingereicht 17. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.