📄 Gender Pay Gap – EU-Entgelttransparenzrichtlinie ohne nationale Umsetzung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970), die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen, was bislang nicht geschehen ist. Die Richtlinie soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen, indem sie Arbeitgeber zur Offenlegung von Gehaltsstrukturen verpflichtet und Auskunftsrechte von Beschäftigten stärkt. Die Fragesteller wollen wissen, welche Auswirkungen die ausgebliebene Umsetzung für private Unternehmen, Beschäftigte und das Land Berlin als öffentlichen Arbeitgeber hat.
👥 Wer ist betroffen?
Private Unternehmen und ihre Beschäftigten, das Land Berlin als öffentlicher Arbeitgeber und dessen Dienstkräfte im unmittelbaren und mittelbaren Landesdienst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich: welche Wirkungen die Richtlinie trotz fehlender Umsetzung für private Unternehmen entfaltet; welche Maßnahmen der Senat plant, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen; welche Schwierigkeiten durch die verspätete Umsetzung entstehen; ob das Land Berlin als öffentlicher Arbeitgeber an die Richtlinie gebunden ist; ob sich Landesbeschäftigte gerichtlich darauf berufen können; welchen Handlungsbedarf der Senat für den öffentlichen Dienst sieht; wie und wann Rechtssicherheit hergestellt werden soll; ob sich der Senat beim Bund für einen Gesetzentwurf einsetzen wird; und welche Maßnahmen der Senat in dieser Legislaturperiode zur Entgeltgleichheit ergriffen hat bzw. plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Richtlinie für private Arbeitgeber nicht direkt gilt, aber seit dem 7. Juni 2026 als Auslegungsmaßstab für Arbeitsgerichte dient. Er trägt den Beschluss der 36. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) mit, das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) nachzubessern, unter anderem gestützt auf ein Evaluationsgutachten und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 2021. Der Senat sieht seit dem 8. Juni 2026 eine unmittelbare Wirkung bestimmter Richtlinienvorgaben (Art. 5, 6 und 7 ETRL) gegenüber dem Land Berlin als öffentlichem Arbeitgeber und geht davon aus, dass sich Landesbeschäftigte darauf gerichtlich berufen können. Am 24. Juli 2026 stellte der Senat den Dienststellen ein Informationsschreiben zur unmittelbaren Wirkung der ETRL zur Verfügung. Für den unmittelbaren Landesdienst strebt der Senat eine zentrale Verfahrenslösung für Auskunfts- und Berichtspflichten an. Der Senat verweist auf das Netzwerk „Gleichstellung gewinnt – Kulturwandel in Unternehmen“ mit Handwerkskammer und IHK Berlin sowie auf Öffentlichkeitsarbeit zum Equal Pay Day und geförderte Projekte zur Berufswegeplanung von Frauen. Laut Senat lag der Gender Pay Gap in Berlin 2025 bei 10 Prozent (2023: 11 Prozent), im Bundesdurchschnitt bei 16 Prozent. Nach dem 16. LGG-Bericht liegt der Frauenanteil in Leitungspositionen bei 53 Prozent in obersten Landesbehörden, 51 Prozent in Bezirksverwaltungen, 48 Prozent in Körperschaften öffentlichen Rechts und 63 Prozent in Stiftungen öffentlichen Rechts.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Dr. Bahar Haghanipour und Christoph Wapler (Bündnis 90/Die Grünen) am 17. Juli 2026; die Antwort des Senats datiert vom 3. August 2026 und wurde von Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (in Vertretung: Micha Klapp) erteilt. Der Senat beruft sich auf den Beschluss der 36. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, ein Evaluationsgutachten zum Entgelttransparenzgesetz und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 2021. Genannte Zahlen: Gender Pay Gap Berlin 2025 = 10%, 2023 = 11%, Bundesdurchschnitt = 16%; Frauenanteile in Führungspositionen laut 16. LGG-Bericht zwischen 48% und 63%. Die Vorbemerkung der Fragesteller, die Richtlinie sei 'ein wichtiger Schritt' zur Schließung der Lohnlücke und viele Unternehmen bräuchten 'Rechtssicherheit und Klarheit', ist eine Einschätzung der Fragesteller, keine Feststellung des Senats.