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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Schulwegsicherheit an der Müggelheimer Grundschule – aktueller Stand des angekündigten Fußgängerüberwegs

10. August 2026Dokument 19/26701 · WP 19Berlin
Dr. Martin Sattelkau
SchulwegsicherheitFußgängerüberwegBarrierefreiheitBushaltestelleStraßenbau
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs vor der Müggelheimer Grundschule in der Odernheimer Straße. Im Zuge der Maßnahme sollen auch die beiden Bushaltestellen Annweilerweg barrierefrei umgebaut sowie angrenzende Gehwege erweitert beziehungsweise neu angelegt werden. Hintergrund ist eine frühere Anfrage (19/24045) vom Oktober 2025, in der eine Fertigstellung noch für 2026 in Aussicht gestellt worden war.

👥 Wer ist betroffen?

Schulkinder und Eltern der Müggelheimer Grundschule, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer an den Bushaltestellen Annweilerweg in der Odernheimer Straße sowie das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die zuständigen Senatsverwaltungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Fußgängerüberweg? Sind Planung und Kostenschätzung für Überweg, Bushaltestellen-Umbau und Gehwegarbeiten abgeschlossen, und mit welchen Kosten wird gerechnet? Wurden die nötigen Finanzmittel beantragt, wann und in welcher Höhe? Ist die fachliche Prüfung abgeschlossen und hat der angekündigte Ortstermin stattgefunden? Welcher Zeitplan gilt für Baubeginn und Fertigstellung, und hält der Senat eine Umsetzung noch 2026 für möglich? Falls nicht: Was sind die Gründe und wann ist die Umsetzung realistisch?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet: Seit Mai 2026 liegt eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für den Fußgängerüberweg Odernheimer Straße/Annweilerweg vor; vorausgegangen war ein Ortstermin am 09.12.2025. Eine Finanzierung aus dem regulären Haushaltstitel für Querungshilfen war 2026 nicht mehr möglich, da die Mittel bereits auf andere, mit älteren Anordnungen versehene Maßnahmen verteilt waren. Stattdessen ist eine Finanzierung aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen; der Bezirk soll die nötigen Unterlagen kurzfristig einreichen, danach prüft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Bauplanungsunterlage. Die Gesamtkosten werden laut Kostenberechnung auf 885.000 Euro veranschlagt. Als Baubeginn ist der 01.05.2027 vorgesehen, die Bauzeit soll voraussichtlich 5 Monate betragen. Bauausführende Stelle ist das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Dr. Martin Sattelkau eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 03.08.2026, in Vertretung Arne Herz). Die Anfrage bezieht sich auf eine frühere Schriftliche Anfrage 19/24045 vom 22.10.2025. Genannte Zahlen und Fristen: straßenverkehrsrechtliche Anordnung seit Mai 2026, Ortstermin am 09.12.2025, Gesamtkosten 885.000 Euro, geplanter Baubeginn 01.05.2027, Bauzeit ca. 5 Monate. Die Finanzierung erfolgt laut Antwort nicht aus dem regulären Haushaltstitel, sondern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26701, Wahlperiode 19, eingereicht 21. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.