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BerlinSchriftliche AnfrageDie LinkeBündnis 90/Die Grünen

📄 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im LEA

4. August 2026Dokument 19/26706 · WP 19Berlin
Katina Schubert, Jian Omar
Künstliche IntelligenzDatenschutzEinwanderungDiskriminierung durch Algorithmenautomatisierte Entscheidungsfindung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller erkundigen sich, ob und wie das Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin Künstliche Intelligenz einsetzt, welche Software dafür verwendet wird und seit wann. Im Mittelpunkt stehen Datenschutz, Transparenz gegenüber den Kund*innen des LEA und der Umgang mit möglichen diskriminierenden Tendenzen von KI-Systemen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin, seine Beschäftigten sowie die Kund*innen des LEA, deren Anträge und Anfragen bearbeitet werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Nutzt das LEA KI, welche KI von welchem Unternehmen und seit wann? Für welche Aufgaben wird sie eingesetzt? Wie wird Datenschutzkonformität und eine angemessene Löschfrist sichergestellt? Wird die Landesdatenschutzbeauftragte beteiligt? Werden Kund*innen über den KI-Einsatz informiert? Trifft eine KI im Kontaktformular eigenständig Entscheidungen? Wie wurde eine KI zur Beantwortung von Anfragen trainiert und gibt es einen Kontrollmechanismus? Wie geht die Senatsverwaltung mit einem geplanten Gesetzesvorhaben zur KI-Nutzung in Migrationsbehörden um? Wie wird mit Erkenntnissen zu diskriminierenden Tendenzen von KI umgegangen und wie wird die Entstehung oder Verwendung diskriminierender Algorithmen verhindert?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat verweist zur Beantwortung der Fragen 2 bis 6 auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 19/26 592 des Abgeordneten Jian Omar vom 06.07.2026 zur (automatisierten) Bearbeitung von Anträgen beim LEA. Den Beschäftigten des LEA steht wie allen Beschäftigten der Berliner Verwaltung das KI-Werkzeug BärGPT zur Verfügung, ein KI-Assistent, der bei Routinearbeiten wie Korrigieren, Zusammenfassen, Übersetzen von Texten, Verfassen von Vermerken, Recherche und Ideengenerierung unterstützt. Laut Senat erfolgt der Betrieb DSGVO-konform auf EU-Servern, der Code ist Open Source und öffentlich zugänglich, es findet keine Datenweitergabe oder Nutzung zu Trainingszwecken statt. Die Verarbeitung dient laut Senat ausschließlich der Textgenerierung und Bearbeitung; eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO sowie rechtliches Profiling finden laut Senat nicht statt. Für weitere allgemeine Angaben zu BärGPT verweist der Senat auf seine Antwort vom 30.09.2025 zur Schriftlichen Anfrage 19/23 827 des Abgeordneten Jan Lehmann (SPD) vom 08.09.2025 über generative KI-Assistenten in der Berliner Verwaltung und den Bezirksämtern.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Katina Schubert (Die Linke) und Jian Omar (Bündnis 90/Die Grünen) am 13.07.2026, die Antwort des Senats datiert vom 27.07.2026 und wurde von Franziska Becker (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) in Vertretung unterzeichnet. Der Senat verweist auf zwei frühere Drucksachen: 19/26 592 (Jian Omar, 06.07.2026, zur automatisierten Bearbeitung von Anträgen beim LEA, Senatsantwort vom 14.07.2026) und 19/23 827 (Jan Lehmann, SPD, 08.09.2025, zu generativen KI-Assistenten in der Berliner Verwaltung, Senatsantwort vom 30.09.2025).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26706, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.