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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Kein Bau eines zweiten Zugangs zum S Eichborndamm ohne Beteiligung der Eigentümer "Im Hufenschlag"!

13. August 2026Dokument 19/26707 · WP 19Berlin
Björn Wohlert
PlanfeststellungsverfahrenS-Bahnhof EichborndammGrundeigentumEnteignungDienstbarkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den geplanten Bau eines zweiten Zugangs zum S-Bahnhof Eichborndamm in Berlin-Reinickendorf, der die Siedlung „Im Hufenschlag“ und die General-Barby-Straße an den Bahnhof anbinden soll. Im Mittelpunkt steht, wie die Eigentümer der betroffenen Grundstücke im Planfeststellungsverfahren beteiligt, informiert und über ihre Rechte belehrt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Die Eigentümergemeinschaft „Im Hufenschlag“ (66 Eigentümer, 120 natürliche Personen) mit Grundstücken in der Straße Im Hufenschlag und der Pannwitz Straße, der Bezirk Reinickendorf, die DB InfraGo/DB AG als Vorhabenträgerin sowie das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie wurden die betroffenen Eigentümer angehört und beteiligt? Wie wurden sie über Planoffenlegung, Verfahren und Beschluss informiert? Wie beurteilt die Vorhabenträgerin Notwendigkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis des Zugangs? Bewegt sich der Bau im Rahmen der eingetragenen Dienstbarkeit? Sind Planungen des Ingenieurbüros AFRY aktueller Planungsstand und ist eine Fahrradabstellanlage geplant? Wie wird die private Grundstücksfläche (Flurstück 678) genutzt? Wie verlief der Ankaufversuch der DB Immobilien 2024? Kommt eine Enteignung in Betracht und wie positioniert sich die zuständige Senatsverwaltung dazu? Wann erfolgen vorbereitende Maßnahmen, Bau und Beweissicherung? Wer ist für Sicherheit, Sauberkeit und Winterdienst am Vorplatz zuständig? Wie wird unbefugtes Parken verhindert? Ist ein reduziertes Szenario mit nur einem Zugang zur General-Barby-Straße denkbar?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Eisenbahn-Bundesamt lagen die Planunterlagen vom 1.11. bis 2.12.2024 im Bezirksamt Reinickendorf und online aus, bekanntgemacht in drei Berliner Tageszeitungen am 25.10.2024; der Planfeststellungsbeschluss wurde vom 16.2. bis 2.3.2026 online veröffentlicht, vorab angekündigt am 9.2.2026 in zwei Zeitungen. Die DB AG erklärt, der zweite Zugang bewege sich im Rahmen der grundbuchlich eingetragenen Dienstbarkeit zur Duldung eines zweiten Ausgangs. Laut Senatsverwaltung wurde 2020 auf Basis des Berliner Verkehrsmodells eine Verkehrsprognose mit rund 2.000 erwarteten Nutzenden erstellt. Die DB distanziert sich von Inhalten der AFRY-Webseite, maßgeblich seien nur die Planfeststellungsunterlagen; das Land Berlin forderte die Sicherung von Flächen für eine Fahrradabstellanlage am nördlichen Vorplatz und eine Fahrradsammelschließanlage im Süden. Im Oktober 2024 erhielten alle Eigentümer ein Kaufangebot, auf das keine Antworten erfolgten; laut DB AG wird nun bei fehlender Einigung ein Enteignungsverfahren vorbereitet. Der Enteignungsbehörde des Landes ist nach eigener Aussage derzeit kein entsprechender Antrag bekannt. Die DB AG plant bauvorbereitende Maßnahmen ab 2027, Bauzeit Anfang 2028 bis Ende 2029, nachlaufende Arbeiten bis Q2/2030; das Beweissicherungsverfahren soll Anfang 2028 erfolgen. Die Unterhaltung künftiger DB-Flächen obliegt der DB, landeseigene Flächen dem Bezirk Reinickendorf nach § 7 BerlStrG, private Flächen den Eigentümern selbst.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom CDU-Abgeordneten Björn Wohlert am 21.7.2026; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 5.8.2026) und stützt sich auf Stellungnahmen der DB AG und des Eisenbahn-Bundesamts. Genannt werden das Aktenzeichen der Planfeststellung (511pps/059-2300#004), gesetzliche Grundlagen (§ 18a, § 18b AEG, § 7 BerlStrG) sowie konkrete Fristen und Daten der Offenlegungs- und Bekanntmachungsverfahren. Die DB AG äußert, dass nach erfolgloser Kaufverhandlung ein Enteignungsverfahren beantragt werden könne; dies ist als Aussage der DB AG gekennzeichnet, nicht als feststehende Entscheidung der Enteignungsbehörde, der laut eigener Angabe kein Antrag vorliegt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26707, Wahlperiode 19, eingereicht 21. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.