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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Entspricht die Ausschreibung zur Torstraße der aktuellen Gesetzeslage Berlins?

13. August 2026Dokument 19/26708 · WP 19Berlin
Silke Gebel
StraßenbauBaumfällungenKlimaanpassungsgesetzArtenschutzVergabeverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen in der Torstraße in Berlin-Mitte zwischen Rosenthaler Platz und Chausseestraße. Die Fragestellerin möchte wissen, ob die Planung und Ausschreibung des Bauvorhabens den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere im Hinblick auf Lärmschutz, Artenschutz und das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln).

👥 Wer ist betroffen?

Anwohner und Verkehrsteilnehmer der Torstraße in Berlin-Mitte, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Straßen- und Grünflächenamt Mitte sowie die untere Naturschutzbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: den aktuellen Termin- und Vergabeplan der Bauarbeiten; ob eine lärm- und schalltechnische Untersuchung vorliegt und mit welchem Ergebnis; den Stand des angekündigten Artenschutzgutachtens, die festgestellten geschützten Arten und vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen; wie viele Bäume gefällt und nachgepflanzt werden und wie dies mit den Zielen des KAnGBln abgeglichen wurde; welche Kühlleistung die zu fällenden Bäume erbringen und ob eine mikroklimatische Modellierung erstellt wurde; ob der Planungsraum als Hitzeviertel einzustufen ist und welche Folgen sich daraus ergeben; sowie wie die Planung auf eine klima- und standortangepasste Vegetationszusammensetzung überprüft wurde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Ausschreibung am 30. Juni 2026 erfolgte, die Angebotsfrist am 18. August 2026 endet und die Auftragsvergabe für Oktober 2026 angestrebt wird. Eine lärm- und schalltechnische Untersuchung sei nicht erforderlich gewesen, da keine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Straße angestrebt werde. Das artenschutzfachliche Gutachten liege vor und befinde sich in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde; erfasst wurden u. a. potenzielle Fledermaus-Quartiere und Vogel-Brutplatzpotenziale, eine abschließende Maßnahmenbewertung stehe noch aus. Nach aktuellem Planungsstand seien 32 Baumfällungen und 32 Neupflanzungen (26 in der Torstraße, 6 in angrenzenden Straßen) vorgesehen, im Verhältnis 1:1; über 70 Prozent des Baumbestandes blieben erhalten. Eine mikroklimatische Modellierung oder Ökosystemleistungsbilanz wurde nicht erstellt. Für Ersatzpflanzungen seien durchwurzelbare Standorte mit mindestens 12 m³ Substratvolumen und klimaangepasste Baumarten vorgesehen. Die Einstufung der Torstraße als Hitzeviertel nach dem Umweltgerechtigkeitsatlas 2021/22 sei nach derzeitigem Stand wahrscheinlich; die Soll-Vorgaben des KAnGBln zu Baumabständen und blau-grüner Infrastruktur würden im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten berücksichtigt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Silke Gebel (Bündnis 90/Die Grünen) am 21. Juli 2026; die Antwort der Landesregierung liegt vor (datiert 5. August 2026, unterzeichnet von Staatssekretär Arne Herz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Die Antwort verweist auf eine frühere Drucksache 19/26006 zum Artenschutzgutachten. Genannte Zahlen: 32 Baumfällungen, 32 Neupflanzungen, Erhalt von über 70 Prozent des Baumbestandes, Substratvolumen mindestens 12 m³, Ersatzpflanzungsverhältnis 1:1. Fristen: Angebotsfrist bis 18. August 2026, Submission Mitte August 2026, Zuschlag angestrebt für Oktober 2026. Die neue Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) sei noch nicht in Kraft; laut Antwort unterliegen Maßnahmen an Straßen II. Ordnung gemäß § 4 Abs. 6 Satz 3 BaumSchVO nicht deren Ersatzpflanzungsregelungen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26708, Wahlperiode 19, eingereicht 21. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.