📄 Absagen des Lenkungskreis Bürgerdienste – haben Bürgerämter keine Priorität mehr?
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin erkundigt sich nach den Sitzungen des Lenkungskreises Bürgerdienste, einem Gremium von Senat und Bezirken zur Steuerung der Berliner Bürgerämter, in den Jahren 2025 und 2026. Anlass ist die Absage einer für den 19. August 2026 geplanten Sitzung; die Fragestellerin stellt die Frage, ob Bürgerämter dadurch an Priorität verloren haben.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Bürgerämter und Standesämter, die Senatskanzlei, die Berliner Bezirke sowie Bürgerinnen und Bürger, die Dienstleistungen der Bürgerämter nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1. Wann tagte der Lenkungskreis Bürgerdienste 2025 und 2026 und zu welchen Themen? 2. Warum gab es 2026 lange keine Sitzung mehr? 3. Aus welchen Gründen wurde die Sitzung am 19. August 2026 abgesagt? 4. Haben die Bürgerdienste seit dem Weggang der ehemaligen Staatssekretärin keine Priorität mehr für die Senatskanzlei? 5. Wann findet die nächste Sitzung statt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung listet sieben Sitzungen des Lenkungskreises zwischen Februar 2025 und April 2026 mit jeweiligen Themen auf (u.a. 14-Tage-Ziel, Digitalisierung Bürgerdienste, neue Bürgeramtsstandorte, Mobile Bürgerämter, Wahlorganisation). Laut Antwort tagte der Lenkungskreis 2026 bislang zwei Mal im ersten Halbjahr; die Sitzung am 19. August 2026 sei abgesagt worden, weil die laut Senatskanzlei „sehr gute Situation in den Bürgerämtern“ keine erhöhte strategische oder politische Abstimmung erfordert habe und die operative Arbeit in Arbeits- und Projektgruppen planmäßig weiterlaufe. Die Senatskanzlei antwortet, die Priorität der Bürgerdienste habe sich seit dem Weggang der ehemaligen Staatssekretärin Martina Klement nicht verändert. Die nächste Sitzung ist laut Antwort für den 11. November 2026 angesetzt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (datiert 3. August 2026). Die Landesregierung verweist auf § 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Lenkungskreises, wonach dieser in der Regel einmal pro Halbjahr tagt, darüber hinausgehende Sitzungen anlass- und bedarfsorientiert erfolgen. Die Einschätzung, die Situation in den Bürgerämtern sei „sehr gut“ und bedürfe keiner erhöhten Abstimmung, ist eine Bewertung der Senatskanzlei. Die Antwort nennt Martina Klement als ehemalige Staatssekretärin, deren Weggang Anlass der Frage 4 war.