Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Inklusiver Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2024 und 2025 (II)

12. August 2026Dokument 19/26711 · WP 19Berlin
Regina Kittler
InklusionKindertagesbetreuungBehinderungFrühförderungFachpersonal
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Zahl der Kinder mit Behinderungen, die in Berliner Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gefördert wurden, sowie mit dem dafür eingesetzten zusätzlichen Fachpersonal. Erfragt werden die Entwicklung zwischen den Stichtagen 31.12.2024 und 31.12.2025, die Aufteilung nach Bezirken, Trägern und Förderstatus sowie Angebote für Kinder mit besonders hohem Betreuungsbedarf.

👥 Wer ist betroffen?

Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen und ihre Familien, Kindertagesstätten in Trägerschaft der Eigenbetriebe und freier Träger, Kindertagespflegestellen, die zwölf Berliner Bezirke, heilpädagogische Gruppen und deren Träger sowie Fachpersonal für Integration in Kitas.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: Wie viele Kinder mit Behinderungen wurden zu den Stichtagen 31.12.2024 und 31.12.2025 in Kitas und Tagespflege gefördert (aufgegliedert nach Trägern und Bezirken)? Wie hoch ist der Anteil der geförderten Kinder an der Gesamtzahl der Kinder mit Behinderungen? Wie viele Kinder hatten einen Förderstatus nach § 16 Abs. 1, 2 und 3 VOKitaFöG? Wie hoch ist die Zahl der Kinder mit besonders intensivem Betreuungsbedarf und welche zusätzlichen Ressourcen stellt der Senat dafür bereit? Wie viele zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher wurden eingesetzt? Wie wird der Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal gedeckt? Wie wirkt sich das Bundesteilhabegesetz auf die Versorgung aus und wie unterstützen die Teilhabefachdienste Eltern? Wie wird die lückenlose Weiterversorgung beim Übergang in die Grundschule und die ergänzende Förderung und Betreuung gesichert?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet mit konkreten Zahlen: Zum 31.12.2025 wurden laut ISBJ-Kita insgesamt 10.925 Kinder mit Förderstatus nach § 16 Abs. 1 und 2 VOKitaFöG betreut (9.461 zum 31.12.2024), davon 2.598 in Kitas der Eigenbetriebe, 8.292 in Kitas freier Träger und 35 in Kindertagespflegestellen. Eine aufgeschlüsselte Übersicht nach Bezirken liegt für beide Stichtage vor. Zur Betreuungsquote gemessen an der Gesamtzahl der Kinder mit Behinderungen in Berlin liegen dem Senat keine Daten vor. Zum 31.12.2025 wurden 137 Kinder gemäß § 16 Abs. 3 VOKitaFöG in heilpädagogischen Gruppen betreut (121 zum 31.12.2024), mit einer Liste der 14 Träger samt erlaubten, angebotenen und belegten Plätzen. Zur Zahl der Kinder mit nicht ausreichend gedecktem, besonders intensivem Betreuungsbedarf liegen dem Senat keine Daten vor; die Platzkapazität der heilpädagogischen Gruppen wurde 2024 mit Mitteln aus dem KiQuTG berlinweit auf 150 Plätze erweitert, ergänzend gibt es die Komplexleistung Frühförderung nach § 46 SGB IX sowie das Modellprojekt „Versorgungskoordination für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen (Vk KiJu)“. Zum 31.12.2025 wurden zusätzlich 2.160 VZÄ Fachpersonal nach § 16 Abs. 1 und 1.126 VZÄ nach § 16 Abs. 2 finanziert (2024: 1.879 bzw. 957 VZÄ). Der rechnerisch ermittelte Bedarf an besonders qualifiziertem Personal (2025: 3.285 VZÄ) wird laut Senat gedeckt, da nach Angaben der Träger 3.514 VZÄ als Integrationsfachkräfte beschäftigt waren (2024: Bedarf 2.835 VZÄ, beschäftigt 3.515 VZÄ). Das Bundesteilhabegesetz regelt die Versorgung mit Kitaplätzen laut Senat nicht unmittelbar; maßgeblich sind AG KJHG, KitaFöG, VOKitaFöG und das Berliner Bildungsprogramm. Teilhabefachdienste beraten Eltern zu Leistungsansprüchen, die Fachdienste Kindertagesbetreuung der Jugendämter unterstützen bei der Kitaplatzsuche. Beim Übergang in die Schule kann ab der Schulanmeldung im Oktober ein Antrag auf Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden; bei bestimmten Förderschwerpunkten erhalten Schulen zusätzliche personelle Ressourcen, zudem kann schulische Inklusionsassistenz bei den SIBUZ beantragt werden. Für Kinder nach § 99 SGB IX oder § 35a SGB VIII ist die bedarfsgerechte Förderung in der ergänzenden Betreuung bis zum 31.10. des ersten Schulbesuchsjahres laut § 5 Abs. 4 SchüFöVO abgesichert.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Regina Kittler (Die Linke) am 20. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor und datiert vom 4. August 2026, unterzeichnet in Vertretung von Christina Henke. Die Antwort nennt konkrete Zahlen (u.a. 10.925 bzw. 9.461 geförderte Kinder, 137 bzw. 121 Kinder in heilpädagogischen Gruppen, VZÄ-Zahlen für Fachpersonal) sowie Verweise auf VOKitaFöG, KitaFöG, KiQuTG, SGB VIII, SGB IX und SchüFöVO. Zu den Fragen nach der Gesamtzahl der Kinder mit Behinderungen in Berlin und zum nicht gedeckten Betreuungsbedarf erklärt der Senat ausdrücklich, dass keine entsprechenden Daten vorliegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26711, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.