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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 »Durch die Tür hinein, zur linken Reihe, jede*r nur ein Kreuz« – Missionierung im ÖPNV

16. August 2026Dokument 19/26713 · WP 19Berlin
Klaus Lederer
MissionierungÖPNVReligionsfreiheitBeförderungsbedingungenVersammlungsfreiheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Klaus Lederer fragt den Senat, ob ihm bekannt sei, dass religiöse Gruppen und Sekten nicht nur an Bahnhöfen, sondern auch in Bussen und Bahnen aggressiv missionieren. Die Anfrage betrifft die Häufigkeit solcher Fälle sowie die rechtliche Bewertung und mögliche Gegenmaßnahmen des Senats.

👥 Wer ist betroffen?

Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin, die Verkehrsunternehmen BVG und Deutsche Bahn (einschließlich S-Bahn), der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie religiöse Gruppen und Organisationen, die nach Angaben der Senatsverwaltung etwa Zeugen Jehovas umfassen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob dem Senat aggressive Missionierung in Verkehrsmitteln bekannt ist und wie viele Fälle; ob der Senat diese Praxis für zulässig hält; was der Senat gegebenenfalls dagegen unternimmt; wie der Senat die Missionierung an Haltestellen und Bahnhöfen beurteilt; durch welche Stelle, nach welchen Kriterien und zu welchen Kosten entsprechende Gruppen und Stände 2024 bis 2026 genehmigt wurden, aufgeschlüsselt nach Gruppe und Ort; falls keine Genehmigung erfolgt, wie der Senat erkläre, dass Gruppen offenbar ungestört missionieren konnten; und wie viele Fälle von Missionierung an und in Haltestellen/Bahnhöfen bekannt sind und in wie vielen Fällen Maßnahmen wie Platzverweise ergriffen wurden, aufgeschlüsselt nach Gruppe, Ort und Maßnahme für 2024 bis 2026.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet, dass ihr keine Missionierung in Verkehrsmitteln bekannt ist und auch eine Abfrage bei den Verkehrsunternehmen keine entsprechenden Fälle ergeben hat, wobei einzelnes Fahrgastverhalten nicht ausgeschlossen werden könne. Gespräche über religiöse Themen seien im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig, solange sie einvernehmlich erfolgen; Grenzen ergäben sich aus den Beförderungsbedingungen, die unaufgeforderte Werbung, Betteln, Sammeln und das Verteilen von Druckschriften untersagen. Genehmigungen für Missionierung würden nicht erteilt, sondern laut Senat unter bestimmten Bedingungen geduldet: Die BVG dulde Missionierung in Bahnhöfen, sofern Flucht- und Rettungswege nicht versperrt und Bahnsteige, Treppen und enge Gänge frei von Missionierung blieben; in BVG-Fahrzeugen selbst sei Missionierung laut BVG-Angabe grundsätzlich nicht gestattet. Bei der DB müssten Gruppen ihre Aktionen vorab beim Bahnhofsmanagement anzeigen und erhielten dafür eine Einwilligung samt Verhaltenshinweisen; Kosten werden nicht genannt. Der Senat verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 (1 BvR 699/06) zur Versammlungsfreiheit am Flughafen Frankfurt als Orientierung für die rechtliche Einordnung. Zur Fallzahl berichtet die BVG von einer Fahrgastbeschwerde in den letzten zwei Monaten, die DB von einer Beschwerde bei der S-Bahn im Jahr 2026, dem VBB-Fahrgast-Infocenter liege keine Beschwerde vor; eine gesonderte Statistik werde nicht geführt. Dem Senat sind keine ergriffenen Maßnahmen wie Platzverweise bekannt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von Klaus Lederer (Die Linke); eine Antwort des Senats liegt vor, erstellt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, unterzeichnet in Vertretung von Arne Herz. Die Antwort beruht teilweise auf Stellungnahmen der Deutschen Bahn und der BVG, die der Senat eingeholt hat. Genannte Zahlen: eine BVG-Fahrgastbeschwerde in den letzten zwei Monaten vor Antwortdatum (07.08.2026), eine Beschwerde bei der S-Bahn im Jahr 2026, keine Beschwerde beim VBB-Fahrgast-Infocenter. Der Senat verweist auf das BVerfG-Urteil vom 22.02.2011 (1 BvR 699/06) sowie auf Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit) und auf die Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen als rechtliche Grundlagen seiner Bewertung. Eine gesonderte behördliche Statistik zu Missionierungsfällen existiert laut Senat nicht.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26713, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.