📄 Effiziente Sozialausgabensteuerung: Was verbirgt sich hinter der Weiterentwicklung des Systems zur Fortschreibung der Entgelte (#218)?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Maßnahme #218 im Projekt 'effiziente Sozialausgabensteuerung', mit der das bisherige System zur jährlichen pauschalen Fortschreibung von Entgelten für soziale Leistungserbringende weiterentwickelt werden soll. Hintergrund ist ein Folgebericht (Stand 31.03.2026) an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Fragesteller wollen wissen, wie der Umsetzungsstand ist und welche Auswirkungen Verzögerungen auf geplante Leistungsumstellungen ab 1.1.2027 haben.
👥 Wer ist betroffen?
Leistungserbringende sozialer Einrichtungen in Berlin sowie Empfänger von Hilfen zur Erziehung, Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX), Hilfen in besonderen Lebenslagen (Wohnungslose) und Assistenzleistungen nach SGB IX.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Inwiefern gilt das bisherige System als starr und welche Mitnahmeeffekte sollen reduziert werden? 2) Welche neuen Berechnungsmodelle wurden entwickelt und wie unterscheiden sie sich von bisherigen Verfahren? 3) Wann werden diese Modelle in den zuständigen Gremien (Ausschuss Entgelte, AG Vergütung) beraten bzw. mit welchem Ergebnis? 4) Wie ist der Umsetzungsstand der Meilensteine zum 30.06.2026? 5) Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf ab 1.1.2027 zu erbringende Leistungen (Hilfen zur Erziehung, Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen für Wohnungslose)? 6) Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die geplante Umstellung der Assistenzleistungen nach SGB IX ab 1.1.2027?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Finanzen antwortet: Das bisherige System passt Entgelte in der Regel zum 01.01. eines Jahres pauschal für alle Leistungserbringenden gleichermaßen an; geprüft werde, ob dies weiterhin sachgerecht ist, die nötigen Abstimmungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Berechnungsmodelle beruhten grundsätzlich auf bisherigen Annahmen; die fachlichen Abstimmungen dazu dauerten noch an, die Meilensteinplanung sei angepasst worden. Die Beratung in den Gremien der Vertragskommissionen solle nunmehr Ende 2026 bzw. Anfang 2027 beginnen. Zum Meilensteincontrolling verweist der Senat auf ein vereinbartes quartalsweises Controlling; über Quartale nach Q4 2025 könne erst im 2. Folgebericht effSoz berichtet werden. Zu den Fragen 5 und 6 erklärt der Senat, Auswirkungen der Verzögerung auf die ab 1.1.2027 geplanten Leistungsumstellungen (Hilfen zur Erziehung, Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen für Wohnungslose, Assistenzleistungen nach SGB IX) seien nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Franziska Brychcy, Katina Schubert und Steffen Zillich (Die Linke) am 21.07.2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen liegt vor (datiert 30.07.2026, in Vertretung Wolfgang Schyrocki). Die Anfrage bezieht sich auf die RN 2157 J, mit der dem Hauptausschuss der Folgebericht (Stand 31.03.2026) zum Projekt effiziente Sozialausgabensteuerung vorgelegt wurde. Der Senat verweist auf einen für den 2. Folgebericht effSoz vorgesehenen weiteren Berichtsstand sowie auf ein vereinbartes quartalsweises Meilensteincontrolling.