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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Bebauungsplan 11-161VE Tannhäuserstraße/Rienzistraße, 10318 Berlin: Aktueller Stand und weitere Schritte

10. August 2026Dokument 19/26719 · WP 19Berlin
Lilia Usik
BebauungsplanWohnungsbauBaulandentwicklungBeteiligungsverfahrensoziale Infrastruktur
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-161VE für Grundstücke an der Tannhäuserstraße und Rienzistraße in Berlin-Lichtenberg. Es geht um den Geltungsbereich, die Eigentums- und Vorhabenträgerschaft, den Verfahrensstand sowie die geplante Bebauung mit Wohnungen und deren Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Grundstückseigentümer und der Vorhabenträger (BUWOG Bauen und Wohnen Deutschland 3 GmbH), die Nachbarschaft im Bereich Tannhäuserstraße/Rienzistraße in Lichtenberg sowie das Bezirksamt Lichtenberg als zuständige Verwaltungsebene.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich nach dem Geltungsbereich des Bebauungsplans (Grundstücke, Flurstücke), den Eigentums- und Vorhabenträgerverhältnissen, dem aktuellen Verfahrensstand und den noch ausstehenden Schritten, den Gründen und Folgen der Geltungsbereichserweiterung Anfang 2025, der konkret geplanten Bebauung (Wohneinheiten, Wohnungstypen, weitere Nutzungen, Gebäude- und Geschosszahlen), den erwarteten Verkehrs- und Infrastrukturauswirkungen sowie der bisherigen und künftigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Bezirksamts Lichtenberg umfasst der Geltungsbereich die Grundstücke Rienzistraße 3-7 und Tannhäuserstraße 12 (Gemarkung Lichtenberg, Flur 310, Flurstücke 221 und 49); Eigentümerin und Vorhabenträgerin ist die BUWOG Bauen und Wohnen Deutschland 3 GmbH. Mit Bezirksamtsbeschluss vom 14. Januar 2025 wurde der Geltungsbereich erweitert und auf das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB umgestellt; als nächster Schritt steht die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 und § 4 Absatz 2 BauGB aus. Geplant sind rund 250 Wohneinheiten mit ca. 25.000 m² Geschossfläche in Gebäuden mit 4 bis 5 Vollgeschossen zuzüglich bis zu zwei Staffelgeschossen; nach dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ sind 30 % der Geschossfläche als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum zu sichern, konkrete Angaben zu Wohnungstypen oder weiteren Nutzungen liegen laut Bezirksamt noch nicht vor. Beim aktuellen Planungsstand wären Bedarfe von 27 Grundschul- und 24 Kitaplätzen nachzuweisen. Eine beauftragte Verkehrsuntersuchung des Vorhabenträgers liegt noch nicht vor. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 10. August bis 12. September 2020 statt; der Vorhabenträger hat das Verfahren seit September 2025 nicht weiter fortgesetzt, wozu das Bezirksamt keine weiteren Aussagen machen kann.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Lilia Usik (CDU) am 22. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 3. August 2026 und gibt eine Stellungnahme des Bezirksamts Lichtenberg wieder, da der Senat selbst nicht zuständig ist. Genannt werden der Bezirksamtsbeschluss vom 14. Januar 2025 (ABl. Nr. 11 / 7. März 2025, S. 729), die Rechtsgrundlagen § 3, § 4 Absatz 1 und 2, § 10 Absatz 1 sowie § 13a BauGB, ca. 250 Wohneinheiten, ca. 25.000 m² Geschossfläche, ein 30%-Anteil gebundenen Wohnraums sowie Bedarfe von 27 Grundschul- und 24 Kitaplätzen. Das Bezirksamt erklärt, seit September 2025 keine Aussagen zum weiteren Vorgehen machen zu können, da der Vorhabenträger das Verfahren nicht fortgesetzt hat.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26719, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.