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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Moderne Lösungen für Sondersignalfahrten

13. August 2026Dokument 19/26720 · WP 19Berlin
Burkard Dregger
SondersignalfahrtenMartinshornLärmbelastungAmpelvorrangschaltungVerkehrssicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt, ob es technische Lösungen gibt, um die Lärmbelastung durch Martinshörner von Einsatzfahrzeugen bei Sondersignalfahrten in stark befahrenen Straßen zu verringern, ohne dabei die Einsatzgeschwindigkeit oder Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Dabei geht es auch um intelligente Ampelvorrangsysteme sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zu leiseren Warnsystemen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Straßen in Berlin, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die Verkehrsinfrastruktur (Lichtsignalanlagen) in der Stadt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: 1. Gibt es technische Lösungen, um den Einsatz des Martinshorns zu reduzieren, ohne Einsatzfahrten zu verzögern oder die Verkehrssicherheit zu mindern? 2. Gibt es intelligente Ampelvorrangsysteme für Einsatzfahrzeuge? 3. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse zu moderneren, leiseren Warnsystemen mit gleicher Sicherheitswirkung? 4. Welche sonstigen Erkenntnisse gibt es dazu?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortet: Die Nutzung von Blaulicht und Einsatzhorn ist durch §§ 35 und 38 StVO sowie DIN 14610 vorgegeben; eine weitergehende technische Anpassung des Einsatzhorns wäre mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. Es existieren technische Möglichkeiten zur Beeinflussung von Ampelschaltungen durch Einsatzfahrzeuge: Im Umfeld von Feuerwachen können beim Ausrücken über Kabelverbindung insgesamt 36 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet beeinflusst werden. In der Vergangenheit wurde mehrfach eine Grünanforderung per Funk in begrenzten Stadtgebieten erprobt; aktuell ist im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Test mit C-ITS-Technologie an zwei Ampeln in Tegel in Vorbereitung. Ein flächendeckender Einsatz sei derzeit nicht absehbar, da er sowohl fahrzeug- als auch infrastrukturseitige Ausrüstung voraussetze. Zu wissenschaftlichen Erkenntnissen über leisere Warnsysteme mit gleicher Sicherheitswirkung liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor; weitere sonstige Erkenntnisse gibt es laut Senat nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Burkard Dregger) eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor (datiert 31.07.2026, unterzeichnet in Vertretung von Franziska Becker). Konkrete Zahl: 36 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet können beim Ausrücken von Feuerwachen beeinflusst werden. Ein Forschungsprojekt mit C-ITS-Technologie an zwei Ampeln in Tegel ist in Vorbereitung. Der Senat verweist auf §§ 35 und 38 StVO sowie DIN 14610 als rechtliche Grundlage für Blaulicht und Einsatzhorn.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26720, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.