📄 Umweltkriminalität in Berlin – Ordnungswidrigkeiten 2
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit umweltbezogenen Ordnungswidrigkeiten in Berlin, etwa illegaler Abfallbeseitigung, Verstößen gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und gegen Natur- bzw. Landschaftsschutzvorschriften. Grundlage ist die „Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“ vom 14. November 2025.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Bezirke und ihre Ordnungs-, Umwelt- sowie Straßen- und Grünflächenämter, die die entsprechenden Verfahren bearbeiten; die Daten liegen für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Neukölln vor.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, wie viele Fälle umweltbezogener Ordnungswidrigkeiten in den letzten drei Jahren in Berlin registriert wurden (aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeit, Höhe von Verwarnungsgeld und Geldbußen, Jahr und Bezirk), welche Gründe für steigende oder sinkende Fallzahlen gesehen werden, und wie viele Bußgeldverfahren in den letzten drei Jahren eingestellt wurden (aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeit, Einstellungsgrund, Bezirk und Jahr).
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass eine bezirksübergreifende, einheitliche Datenauswertung wegen unterschiedlicher IT-Fachverfahren der zuständigen Ämter nicht möglich ist, und legt bezirksweise Einzeldaten vor. Beispiele: In Charlottenburg-Wilmersdorf gab es 2025 bei Abfallbeseitigung 168 Beschwerden/Anzeigen mit 857 € Geldbußen, bei Naturschutzverstößen 73 Fälle mit 21.350 € Geldbußen. In Friedrichshain-Kreuzberg wurden 2025 im Ordnungsamt 633 Anzeigen, 291 Verwarngelder, 239 Bußgelder und 103 eingestellte Verfahren registriert. In Lichtenberg stiegen die Bußgeldeinnahmen bei illegaler Abfallbeseitigung von 3.350 € (2023) auf 24.970 € (2025). In Mitte wurden 2025 im Bereich Abfallbeseitigung 399 Verfahren mit 101.410 € Verwarn-/Bußgeldern erfasst. Als häufige Einstellungsgründe nennt der Bezirk Mitte u. a. nicht zustellbare Post, fehlende behördliche Zeugen, unzureichende Sachverhaltsdarstellungen, nicht ermittelbare Betroffene und gerichtliche Einstellungen nach Einspruch; Lichtenberg nennt fehlenden Tatnachweis und Verfristungen durch Personalmangel. Mehrere Bezirke (Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Mitte teilweise) geben an, Einstellungsgründe oder Detailzahlen statistisch nicht erfassen zu können; in Mitte stehen zudem gesetzliche Löschfristen von zwei Jahren einer vollständigen Auswertung entgegen. Zu übergeordneten Ursachen für Schwankungen der Fallzahlen können mehrere Bezirke keine belastbare Aussage treffen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) am 23. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 6. August 2026). Der Senat verweist auf die „Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“ vom 14. November 2025 sowie auf die frühere Schriftliche Anfrage 19/21784. Mehrere Bezirke geben an, wegen fehlender statistischer Erfassung oder gesetzlicher Löschfristen keine vollständigen bzw. detaillierten Angaben machen zu können.