📄 IT-Ausfälle in der Berliner Justiz im Juli 2026 sowie Stand der Digitalisierung und Notfallvorsorge
📋 Worum geht es?
Im Juli 2026 kam es in der Berliner ordentlichen Gerichtsbarkeit zu IT-Störungen, die vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) betriebene zentrale Betriebsumgebung betrafen. Die Fragestellerin erkundigt sich nach den Ursachen, den Auswirkungen auf den Gerichtsbetrieb sowie dem allgemeinen Stand der Digitalisierung und Notfallvorsorge der Berliner Justiz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen waren Mitarbeitende der Amtsgerichte, Landgerichte und des Kammergerichts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins, die sich zeitweise nicht an der zentralen IT-Betriebsumgebung des ITDZ anmelden konnten; zudem war am 3. Juli 2026 das Amtsgericht Tiergarten von einem Stromausfall betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche technischen Ursachen führten zu den IT-Ausfällen im Juli 2026 und wie war der zeitliche Ablauf? Welche Gerichte und Behörden waren an welchen Tagen betroffen? Wie viele Richterinnen, Richter und Beschäftigte waren betroffen und wie viele Verhandlungen mussten verschoben werden? Wurden private Endgeräte für dienstliche Zwecke genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Maßnahmen ergriffen Senatsverwaltung, ITDZ und Gerichtsleitungen zur Behebung? Wie wurde der Vorfall aufgearbeitet? Wie häufig gab es seit Januar 2024 vergleichbare Störungen? Wie ist der Stand der elektronischen Akte und der Digitalisierung der Strafjustiz?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass am 10. Juli 2026 zwischen ca. 8.30 und 10.30 Uhr ein fehlerhaft konfiguriertes Skript zum automatischen Hochfahren virtueller Maschinen die Anmeldung mehrerer Mitarbeitender verhinderte. Am 13. Juli 2026 ab ca. 8 Uhr konnten laut ITDZ wegen eines fehlerhaften Software-Updates im Bereich der IT-Infrastruktur nur noch ca. 200 Mitarbeitende gleichzeitig arbeiten; der Regelbetrieb stand erst am 14. Juli 2026 wieder vollständig bereit. Zusätzlich kam es am 3. Juli 2026 am Amtsgericht Tiergarten zu einem Stromausfall mit Beeinträchtigung der Netzwerktechnik zwischen 10.07 und 14.30 Uhr. Zur Zahl ausgefallener Verhandlungen liegen laut Antwort keine Erkenntnisse vor, da dies statistisch nicht erfasst wird; ein eingeschränkter Offlinemodus mit lesendem Aktenzugriff und lokaler Texterstellung blieb verfügbar. Der anzeigepflichtige Einsatz privater Endgeräte gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 Justizgesetz Berlin ist der Regierung nicht bekannt geworden. Die Störung vom 10. Juli wurde durch Anpassung des fehlerhaften Skripts behoben, die vom 13. Juli durch den Softwarehersteller noch am selben Tag beseitigt; beide Fehler seien seither nicht mehr aufgetreten. Eine tabellarische Übersicht listet seit Januar 2024 sieben Störungen der Gebäudetechnik (meist Stromausfälle an verschiedenen Amtsgerichten) und vierzehn IT-Infrastrukturstörungen (u. a. Lizenzierungsprobleme, Datenbank- und Profilserver-Verbindungsstörungen, zu niedrig dimensionierte Netscaler-Sessions, Hardwaretausch-Komplikationen, teils ungeklärte Ursachen). Die elektronische Akte ist laut Antwort in der gesamten Berliner Justiz eingeführt mit Ausnahme der Mobiliarvollstreckungssachen, für die eine noch ausstehende bundesgesetzliche Regelung zum elektronischen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich sei. Als Herausforderungen nennt die Regierung die Stabilität der IT-Infrastruktur, die noch an der Papierakte orientierte Prozessgestaltung sowie Medienbrüche bei unterschiedlichem Digitalisierungsgrad der Verfahrensbeteiligten. Bei der Strafjustiz funktioniere die elektronische Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaft und Polizei bereits über etablierte Schnittstellen; herausfordernd bleibe die Skalierung angesichts steigender Verfahrenszahlen, da erst seit dem 1. Januar 2026 neu angelegte Verfahren elektronisch übermittelt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Dr. Petra Vandrey (Bündnis 90/Die Grünen) am 20. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz datiert vom 11. August 2026. Die Antworten beruhen auf Auskünften der Präsidentin des Kammergerichts sowie des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ), das die IT-Systeme für die ordentliche Gerichtsbarkeit vertraglich bereitstellt. Die Regierung verweist auf § 32 Abs. 4 Satz 2 des Justizgesetzes Berlin als Rechtsgrundlage für die Anzeigepflicht bei Nutzung privater Endgeräte. Zur Zahl ausgefallener Verhandlungen erklärt die Regierung ausdrücklich, dass keine Erkenntnisse vorliegen, da dies nicht statistisch erfasst wird.