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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Leistungsfähigkeit des Berliner Hauptverkehrsnetzes – Zustand, Engpässe und Entwicklung der Magistralen

18. August 2026Dokument 19/26727 · WP 19Berlin
Rolf Wiedenhaupt
HauptverkehrsnetzMagistralenVerkehrsbelastungStraßensanierungReisezeiten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller möchte wissen, nach welchen Kriterien der Senat die Leistungsfähigkeit des Berliner Hauptverkehrsnetzes bewertet und wo die größten Engpässe und Defizite liegen. Im Mittelpunkt stehen Verkehrsbelastungen, Reisezeiten, Fahrbahnzustand und geplante Sanierungen der sogenannten Magistralen, also der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen Berlins.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bezirke Berlins als Träger der Straßenbaulast, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie alle Verkehrsteilnehmer auf den Hauptverkehrsstraßen (Autofahrer, Wirtschaftsverkehr, Rettungsdienste, öffentlicher Verkehr).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Welche Straßen gehören zu den Kategorien StEP I bis IV? Welche zehn Straßenzüge haben die höchste Verkehrsbelastung bzw. die höchsten Stauzeiten? Für welche Magistralen liegen Reisezeitmessungen vor und wie haben sich diese seit 2019 entwickelt? Welche Fahrstreifenreduzierungen gab es seit 2019 und welche Auswirkungen hatten sie? Für welche Magistralen liegen Zustandsbewertungen der Fahrbahnen vor und welche Abschnitte sind am schlechtesten bewertet? Welche Magistralen sollen bis 2030 grundhaft saniert werden? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Welche Kennzahlen nutzt der Senat zur Bewertung der Leistungsfähigkeit?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die StEP-Kategorien I–IV im Geoportal Berlin veröffentlicht sind. Die höchste Kfz-Belastung (DTVw 2023) weist die Frankfurter Allee mit 65.239 Kfz/24h auf, die höchste Lkw-Belastung die Halenseestraße mit 3.203 Lkw/24h. Stauschwerpunkte sind auf den Webseiten der Verkehrsinformationszentrale Berlin veröffentlicht. Reisezeitdaten (Floating-Car-Daten) liegen seit Mai 2023 vor; die Reisezeit auf Magistralen der Kategorie StEP I (ohne Autobahnen) betrug 2023 122,4 s/km, 2024 117,4 s/km und 2025 119,4 s/km. Zu Fahrstreifenreduzierungen seit 2019 liegt laut Antwort keine auswertbare Datenbasis vor, weshalb auch keine Angaben zu Auswirkungen oder Engpassstellen gemacht werden können. Die Zustandserfassung des gesamten Hauptverkehrsnetzes ist abgeschlossen; eine Liste von Straßen mit Teilabschnitten der schlechtesten Zustandsnote wird genannt, darunter Frankfurter Allee, Karl-Marx-Allee, Unter den Linden und Potsdamer Platz. Laut Investitionsplanung 2025–2029 sind unter anderem Erneuerungen von Torstraße, Unter den Linden, Karl-Liebknecht-Straße, Schloßstraße/Unter den Eichen, Berliner Allee, Prenzlauer Promenade, Tempelhofer Damm, Dorfstraße Malchow und Märkische Allee vorgesehen. Die Priorisierung erfolgt laut Antwort nach Zustand und Verkehrsbedeutung. Als Kennzahlen nennt die Verwaltung u.a. Verkehrsstärke, Verkehrsdichte, Kapazität, Auslastungsgrad, Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs, Reisegeschwindigkeit und Wartezeiten gemäß Veröffentlichungen der FGSV und BASt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von Rolf Wiedenhaupt (AfD) am 23. Juli 2026, die Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor und datiert vom 10. August 2026 (unterzeichnet in Vertretung durch Arne Herz). Zu den Fragen 6, 7 und 11 (Fahrstreifenreduzierungen und Engpassstellen) erklärt die Verwaltung ausdrücklich, dass keine auswertbare Datenbasis vorliegt. Zu Frage 10 verweist die Verwaltung darauf, dass die Bezirke Träger der Straßenbaulast sind und wegen der kurzen Fristsetzung keine vollumfassenden Antworten der Bezirke eingeholt werden konnten; genannt werden ausschließlich Maßnahmen aus der Investitionsplanung 2025–2029 der Senatsverwaltung.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26727, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.