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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 MAX App und MAXimale Kosten

20. August 2026Dokument 19/26730 · WP 19Berlin
Rolf Wiedenhaupt
Mobilitäts-AppÖPNV-DigitalisierungTicketingKooperationsprojektProjektkosten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die App MAX, eine gemeinsam von der Hamburger Hochbahn und der BVG entwickelte Mobilitätsplattform. Der Fragesteller möchte wissen, welche Kosten bisher entstanden sind, wie weit die technische Entwicklung fortgeschritten ist und welche offenen Streitpunkte zwischen Hamburg und Berlin die Einführung in Berlin verzögern könnten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Hamburger Hochbahn, der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Welche Streitpunkte bestehen zwischen Hamburger Hochbahn und HVV und gefährden sie die Berliner Einführung? Seit wann waren BVG-Vorstand, Aufsichtsrat und Senatsverwaltung über die Konflikte informiert? Welche Bestandteile von MAX sind technisch nutzbar und getestet? Welche Ausgaben wurden seit Projektbeginn verbucht, aufgeschlüsselt nach Jahren und Kostenarten? Welche vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bestehen bei Scheitern des Projekts? Welche Mindestanforderungen stellt die BVG an Stimmrechte, Kostenobergrenzen und Datenhoheit? Welche Rolle spielte BVG-Vorstandsvorsitzender Henrik Falk, ehemals Vorstandsvorsitzender der Hamburger Hochbahn? Welche Kostenobergrenze und Abbruchkriterien hat die BVG festgelegt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut BVG befinden sich die Hamburger Akteure derzeit im Austausch zu allen wesentlichen Fragen der strategischen Ausrichtung von MAX; ein Ergebnis wird in den nächsten Monaten erwartet. Die Hamburger Hochbahn informierte die BVG laut deren Angaben Ende Mai 2026 über das weitere Vorgehen, worauf die BVG zeitnah Aufsichtsrat und Senatsverwaltungen informierte. Für Berlin seien Ticketing und ÖPNV-Auskunft bereits in den MAX-Prototyp integriert. Laufende Kosten entstünden der BVG aktuell nicht. Die der BVG im Zusammenhang mit MAX entstandenen Aufwände betragen laut BVG rund 400.000 Euro, die im Kontext der übergeordneten One-App-Strategie der BVG stünden. Vertragliche Zahlungsverpflichtungen bei Scheitern bestünden laut BVG nicht. Der Business Case MAX (inkl. der in Hamburg genannten rund 1,8 Mio. Euro Aufwendungen und rund 23 Mio. Euro für 2026) werde von Hochbahn und BVG gemeinsam entwickelt, sei aber noch nicht finalisiert; die Fragen 7 und 8 danach wurden nicht mit konkreten Zahlen zu Einsparungen beantwortet. Zu verbindlichen Mindestanforderungen (Stimmrechte, Kostenobergrenzen, Vetorechte etc.) könne die BVG laut eigener Aussage noch keine Auskunft geben, da die vertragliche Ausgestaltung nicht abgeschlossen sei. Die Initiative gehe laut BVG auf ein Memorandum of Understanding zwischen Hamburger Hochbahn und BVG zurück; die Hamburger Hochbahn sei Eigentümerin der technischen Lösung. Seit April 2025 informiere der BVG-Vorstand regelmäßig den Aufsichtsrat. Die BVG gibt an, keine Defizite bei der fachlichen Steuerung der App-Entwicklung zu haben und über Erfahrung mit drei eigenen Apps zu verfügen, sei aber nicht Eigentümerin der Jelbi-Plattform. Zu Kostenobergrenze, Abbruchkriterien und Ersatzlösung bei Scheitern des Projekts teilte die BVG mit, weiterhin an der One-App-Strategie festzuhalten, ohne konkrete Abbruchkriterien oder eine Ersatzlösung zu benennen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt). Eine Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 13.08.2026, unterzeichnet von Staatssekretär Arne Herz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Der Senat verweist dabei überwiegend auf Mitteilungen der BVG. Der Fragesteller bezieht sich in seiner Vorbemerkung auf die vorangegangene Schriftliche Anfrage 19/26392. Genannte Zahlen laut BVG: rund 400.000 Euro bisherige Aufwände der BVG für MAX; laut Fragesteller werden für Hamburg rund 1,8 Mio. Euro bisherige Aufwendungen und rund 23 Mio. Euro für 2026 für den „Business Case MAX“ genannt (ohne eigene Bestätigung durch Senat oder BVG in der Antwort). Mehrere Fragen (u. a. zu Mindestanforderungen, Kostenobergrenze und Abbruchkriterien) wurden von der BVG laut Antwort mangels abgeschlossener vertraglicher Ausgestaltung nicht konkret beantwortet.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26730, Wahlperiode 19, eingereicht 24. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.