📄 Legionellen Tote in Reinickendorf – Wer trägt die Verantwortung und wie geht es weiter?
📋 Worum geht es?
In einem Seniorenwohnhaus in der Reinickendorfer Veitstraße 6/6A kam es laut dem Fragesteller durch Legionellen im Trinkwasser zu zwei Todesfällen und weiteren Erkrankungen. Der Abgeordnete fragt nach den Informationen, die Senat, Bezirksamt und Gesundheitsamt seit Januar 2026 dazu vorlagen, sowie nach ergriffenen Maßnahmen und Kontrollen.
👥 Wer ist betroffen?
Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses Veitstraße 6/6A in Berlin-Reinickendorf, die Eigentümerin berlinovo Immobiliengesellschaft mbH, das Bezirksamt und Gesundheitsamt Reinickendorf sowie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Welche Informationen lagen Senat, Bezirksamt und Gesundheitsamt seit Januar 2026 über den Legionellenbefall vor? 2. Welche Maßnahmen wurden seitdem unternommen? 3. Wann und von wem wurde die berlinovo als Eigentümerin informiert und welche weiteren Institutionen wurden informiert? 4. Welche Reaktionen zeigten die beteiligten Stellen? 5. Wie wurde kontrolliert, ob angemahnte Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden? 6. Welche generellen Meldeketten gibt es bei Legionellenausbrüchen in Berlin? 7. Sieht der Senat Handlungsbedarf bei Meldeketten und Kontrolle?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Nach Erregernachweis bei einem Bewohner ordnete das Gesundheitsamt Reinickendorf eine Beprobung an; am 23. Februar 2026 wurde eine extrem hohe Legionellenbelastung an einer Duscharmatur nachgewiesen. Zwischen 3. und 9. Juli 2026 wurden dem Gesundheitsamt drei weitere Erregernachweise bekannt, am 17./22. Juli 2026 wurde erneut eine extrem hohe Belastung in einer Wohnung festgestellt. Der Eigentümer wurde am 23. Februar 2026 informiert und zu Duschverbot, Installation endständiger Legionellenfilter sowie Maßnahmen nach § 51 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgefordert. Ab 9. Juli 2026 erfolgten eine thermische Desinfektion und Spülung der Anlage; zudem wurde die Installation endständiger Filter an allen Entnahmestellen des gesamten Objekts angeordnet. Laut berlinovo erhielt sie im Februar 2026 Kenntnis von einem Legionellenfall und informierte umgehend ihre Mieter; im Juli 2026 habe es einen erneuten Befall gegeben, auch hier seien Notfallmaßnahmen ergriffen worden. Das Gesundheitsamt Reinickendorf habe die berlinovo erstmals am 23. Februar 2026 informiert. Die betroffene Mieterin sei wieder genesen. Das Gesundheitsamt sei nach Zusage der berlinovo davon ausgegangen, dass Maßnahmen umgesetzt würden, und stehe seit den weiteren Erkrankungsfällen in regelmäßigem Austausch mit dem Eigentümer. Zur Meldekette verweist der Senat auf §§ 39, 51 und 53 TrinkwV, wonach Untersuchungsstellen und Betreiber beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. unverzüglich das Gesundheitsamt informieren müssen; bei Pflichtverstößen kann das Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 71 TrinkwV einleiten. Der Senat sieht hierbei keinen weiteren Handlungsbedarf.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von einem Abgeordneten der AfD-Fraktion eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege) liegt vor, unterschrieben von Ellen Haußdörfer. Der Senat hat für die Antwort die berlinovo Immobiliengesellschaft mbH sowie das Bezirksamt Reinickendorf um Zuarbeit gebeten. Genannte Daten: Laborergebnis vom 23. Februar 2026 (erste Legionellenbelastung), drei weitere Erregernachweise zwischen 3. und 9. Juli 2026, Laborergebnisse vom 17./22. Juli 2026 (erneute Belastung), Beginn thermischer Desinfektion am 9. Juli 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 39, 51, 53 und 71 Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Der Senat bewertet den aktuellen Rechtsrahmen als ausreichend und sieht laut eigener Aussage keinen weiteren Handlungsbedarf bei Meldeketten oder Kontrolle.