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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Schutz von inter* Kindern vor geschlechtsverändernden Operationen

20. August 2026Dokument 19/26733 · WP 19Berlin
Dr. Klaus Lederer
IntergeschlechtlichkeitGeschlechtsangleichende OperationenFamiliengerichtsverfahrenKinderschutzKörperliche Selbstbestimmung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den Schutz intergeschlechtlicher (inter*) Babys und Kinder vor geschlechtsverändernden Operationen in Berlin. Im Zentrum steht die Umsetzung von § 1631e BGB, der Eingriffe zur Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung grundsätzlich von einer familiengerichtlichen Genehmigung abhängig macht. Der Fragesteller möchte wissen, wie viele entsprechende Gerichtsverfahren es gab, welche Erkenntnisse zu medizinischen Eingriffen vorliegen und wie der Senat die bestehende Rechtslage bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind intergeschlechtliche Babys, Kinder und Jugendliche mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, ihre Eltern, Berliner Familiengerichte, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie Familienrichterinnen und Familienrichter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller will wissen: (1) wie viele Verfahren nach § 1631e BGB seit Inkrafttreten des Gesetzes an Berliner Familiengerichten bekannt sind, aufgeschlüsselt nach Jahr, Eingriffsart und Verfahrensstand; (2) welche Erkenntnisse zur Zahl geschlechtsverändernder Eingriffe in Berliner Kliniken seit 2021 vorliegen; (3) wie viele Eingriffe auf einer familiengerichtlichen Genehmigung beruhten; (4) ob Eingriffe außerhalb des gesetzlichen Verfahrens bekannt sind; (5) wie oft interdisziplinäre Kommissionen beteiligt wurden und wie ihre Stellungnahmen ausfielen; (6) ob und wie Familienrichter*innen zum Thema fortgebildet werden; (7) wie der Senat die praktische Umsetzung des § 1631e BGB bewertet; (8) ob gesetzliche Schutzlücken bestehen; (9) ob sich der Senat im Bundesrat für eine Reform einsetzt; (10) ob der Senat auf eine fällige Bundes-Evaluation des Gesetzes drängt; (11) welche Beratungsangebote für Eltern inter* Kinder gefördert werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz antwortet: Seit 2022 gab es 15 Verfahren nach § 1631e BGB an Berliner Familiengerichten (2022: 1, 2023: 1, 2024: 1, 2025: 5, 2026: 7); in 12 Verfahren liegt eine Entscheidung vor, davon 11 Genehmigungen, eine noch nicht rechtskräftig, zwei Entscheidungen stehen aus, ein Verfahren wurde abgegeben. Die Art des Eingriffs wird nicht gesondert erfasst. Konkrete Erkenntnisse zu Eingriffszahlen in Krankenhäusern seit 2021 liegen dem Senat nicht vor; der Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan 2023 sieht die Einführung eines zentralen Melderegisters vor (Maßnahme 147). Zu möglichen Eingriffen außerhalb des gesetzlichen Verfahrens liegen keine konkreten Erkenntnisse vor. In 12 Verfahren wurden interdisziplinäre Kommissionen beteiligt, in allen Fällen mit bestätigender Stellungnahme. Fortbildungen zum Thema Geschlechtervielfalt für Familienrichter*innen werden u.a. vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt angeboten, es besteht aber keine spezifische Fortbildungspflicht. Der Senat sieht laut eigener vorläufiger Einschätzung Unsicherheiten im Schutzniveau, etwa bei Diagnosen außerhalb der gesetzlichen Definition oder Eingriffen im Ausland, und Regelungsbedarf bei der Zusammensetzung der interdisziplinären Kommissionen. Eine Bundesratsinitiative zur Reform ist laut den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 nicht konkret vorgesehen; die fällige Evaluation des § 1631e BGB werde nach Kenntnis des Senats bereits vom Bundesministerium der Justiz durchgeführt. Als geförderte Beratungsangebote werden das Regenbogen-Familienzentrum Berlin Ost, das Regenbogenfamilienzentrum Schöneberg und die Schwulenberatung Berlin gGmbH genannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Klaus Lederer (Die Linke) am 22. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor und datiert vom 14. August 2026. Die Antwort nennt konkrete Zahlen zu Gerichtsverfahren nach § 1631e BGB (15 Verfahren seit 2022) und verweist auf den Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan 2023 (Maßnahme 147 und 143) sowie die Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026. Der Senat gibt an, zu mehreren Fragen (Eingriffszahlen in Kliniken, Eingriffe außerhalb des gesetzlichen Verfahrens, Art der beantragten Eingriffe) keine konkreten Erkenntnisse zu haben. Die Fragestellung verweist auf eine Stellungnahme von OII Deutschland vom 26.05.2026, die laut Anfrage einen fehlenden effektiven Schutz inter* Kinder kritisiert; dies ist eine Position der dort genannten Organisation, nicht eine Feststellung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26733, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.