Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Kündigung von Gewerbemietverträgen am Kottbusser Tor durch die Gewobag

18. August 2026Dokument 19/26734 · WP 19Berlin
Elif Eralp, Dr. Michael Efler
GewerbemietverträgeSanierungGewerbegentrifizierungMieterratKündigung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Kündigung von Gewerbemietverträgen im Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ) am Kottbusser Tor durch das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag. Die Gewobag plant die Sanierung von insgesamt 84 Gewerbeeinheiten, unter anderem wegen des baualterstechnischen Zustands von Leitungen, Fassaden, Dächern und Brandschutz. Die Fragesteller thematisieren die Auswirkungen auf die ansässigen migrantischen Betriebe und die kurzfristige Ankündigung der Räumung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die rund 20 bis 84 Gewerbemieter*innen im NKZ am Kottbusser Tor, darunter laut Fragestellern der Betrieb 'Simitdchi', die Gewobag als Vermieterin, der Mieterrat des NKZ sowie die Nachbarschaft im Umfeld des Kottbusser Tors.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: wie der Senat die Entwicklung der migrantischen Ökonomie und Gewerbegentrifizierung bewertet; wie viele Einheiten saniert werden und nach welchem Zeitplan; ob eine sequenzielle Bauausführung geprüft wurde; ob eine Mieterversammlung geplant ist; welche Rolle die Kooperationsvereinbarung von 2018 mit dem Mieterrat spielt; ob die Gewobag am Erhalt des Gewerbes interessiert bleibt; wie die Abstimmung mit Wirtschaftsförderung und Senatsverwaltung für Wirtschaft erfolgte; ob die Unternehmen nach über zwei Jahren fortbestehen können und wie sie unterstützt werden; warum ein externer Dienstleister (GONDEL Mieterbetreuung GmbH) die Mietverhandlungen führt und welche Kosten dafür entstehen; wie die neuen Mietverträge ausgestaltet werden und ob Mieterhöhungen drohen; warum die Information über die Räumung erst kurzfristig erfolgte; warum Mieter*innen mit langfristigen Verträgen wie dem Simitdchi ein Aufhebungsvertrag statt Fortführung bis Vertragsende 2039 angeboten wird; und ob die angebotene Entschädigung (Ausgleich entgangener Gewinne) ausreichend ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Gewobag teilt mit, insgesamt 84 Gewerbeeinheiten sollen bis Ende 2029 saniert werden; die Arbeiten erfolgen abschnittsweise, ein gleichzeitiger Auszug aller Flächen ist nicht vorgesehen, eine Fortführung des Geschäftsbetriebs während der Bauarbeiten in den jeweils betroffenen Bereichen sei jedoch nicht möglich. Eine Mieterversammlung ist laut Gewobag nicht geplant, da man mit allen Mietern individuell im Austausch sei. Die Kooperationsvereinbarung von 2018 mit dem Mieterrat NKZ gelte fort; der Mieterrat sei im Juni 2025 informiert worden und teile die Einschätzung, dass die Sanierung dringend erforderlich sei. Die Gewobag bejaht ('Ja') ein übergeordnetes Interesse am Erhalt des Gewerbes und an Betriebsübergängen. Zu Kosten und Vertragsinhalten der Beauftragung der GONDEL Mieterbetreuung GmbH sowie zu Details der Aufhebungsverträge und Entschädigungen (z.B. beim Betrieb Simitdchi) macht die Gewobag unter Verweis auf Vertraulichkeit keine Angaben. Zu möglichen Mietkonditionen der neuen Verträge könne derzeit keine Angabe gemacht werden; Mietanpassungen erfolgten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen und der Kooperationsvereinbarung. Der Senat selbst verweist darauf, dass er die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und die Antworten auf Stellungnahmen der Gewobag beruhen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Elif Eralp und Dr. Michael Efler (Die Linke) am 22. Juli 2026, die Antwort des Senats datiert vom 11. August 2026. Der Senat beantwortet die Fragen ausdrücklich auf Basis einer von der Gewobag in eigener Verantwortung erstellten Stellungnahme. Genannt werden: 84 zu sanierende Gewerbeeinheiten, Fertigstellung bis Ende 2029, eine Kooperationsvereinbarung von 2018 mit dem Mieterrat NKZ, eine Information des Mieterrats im Juni 2025, sowie ein Verweis auf die frühere Drucksache 18/22609 (Antwort zu Frage 2). Zu Kosten und vertraglichen Details der Beauftragung der GONDEL Mieterbetreuung GmbH sowie zu individuellen Aufhebungsverträgen und Entschädigungsregelungen macht die Gewobag unter Verweis auf Vertraulichkeit keine Angaben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26734, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.