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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Seit mehr als einem Jahr auf dem Gehweg – wann wird das Motorrad an der Alfred-Randt-Straße 32 endlich entfernt?

19. August 2026Dokument 19/26736 · WP 19Berlin
Dr. Martin Sattelkau
MotorradGehwegOrdnungsamtGrünanlageAbfallrecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt nach einem seit mehr als einem Jahr an der Alfred-Randt-Straße 32 abgestellten, nach seiner Beschreibung verwahrlosten Motorrad. Er verweist auf eine frühere Anfrage (19/26522), laut der das Fahrzeug bereits im Juni 2025 festgestellt, das Verfahren aber im Juli 2025 eingestellt wurde, weil der Standort laut Senat nicht auf öffentlichem Straßenland, sondern auf einer Grünfläche liege. Der Fragesteller bezweifelt diese Einordnung, da der Standort nach seiner Beobachtung ein gepflasterter, von Fußgängern genutzter Gehweg sei.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohner und Fußgänger an der Alfred-Randt-Straße in den Bezirken Lichtenberg und Treptow-Köpenick; zuständig sind das Ordnungsamt Treptow-Köpenick und das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) des Bezirksamts Lichtenberg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Welchen rechtlichen Status der Weg hat und auf welcher Grundlage er als „innerhalb einer Grünfläche“ eingeordnet wurde. 2. Warum der Vorgang nach der Einstellung im Juli 2025 nicht unverzüglich an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde. 3. Welche Feststellungen bei der Kontrolle am 8. Juli 2025 zu einem Kennzeichen getroffen wurden und warum keine Halterermittlung erfolgte. 4. Wann die angekündigte erneute Kontrolle stattfand bzw. stattfindet und welche Maßnahmen und Fristen zur Entfernung veranlasst wurden. 5. Bis zu welchem Datum das Motorrad entfernt werden soll und welche Gründe einer früheren Beseitigung als Ende September 2026 entgegenstehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, der gepflasterte Weg sei seit 1997 Bestandteil einer öffentlich gewidmeten Grünanlage im Fachvermögen des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick; eine optische Abgrenzung zum Straßenraum sei dafür nicht erforderlich. Das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültige Kennzeichen auf nicht öffentlich gewidmeten Flächen verstoße nicht gegen § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz, weshalb eine behördliche Aufforderung an den Eigentümer nicht vorgesehen gewesen sei. Bei der Kontrolle am 8. Juli 2025 habe der Außendienst des RegOrd Lichtenberg denselben rechtlichen Schluss gezogen und mangels Zuständigkeit sowie fehlender festgestellter Abfalleigenschaft den Vorgang eingestellt; eine Halterermittlung sei daher rechtlich nicht notwendig gewesen. Aufgrund der erneuten Anfrage (19/26522) wurde der Vorgang vom RegOrd Lichtenberg neu eröffnet und ein dreistufiges Verwaltungsverfahren (Anhörung, Beseitigungsaufforderung mit Androhung der Ersatzvornahme, Festsetzung des Zwangsmittels) nach § 3 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. Eine vorzeitige Beseitigung vor Ende September 2026 sei laut Senat nicht möglich, da zunächst der Wille des Eigentümers/Besitzers ermittelt werden müsse und unklar sei, ob dieser mit dem zuletzt im Kraftfahrt-Bundesamt eingetragenen Halter identisch sei; da vom Fahrzeug keine konkrete Gefahr für Umwelt und Leben ausgehe, sei ein Sofortvollzug nicht gerechtfertigt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Dr. Martin Sattelkau (CDU); eine Antwort der Landesregierung (im Namen des Senats von Berlin, unterzeichnet durch Staatssekretär Florian Hauer) liegt vor. Die Anfrage nimmt ausdrücklich Bezug auf die frühere Schriftliche Anfrage 19/26522 desselben Abgeordneten. Der Senat nennt als rechtliche Grundlagen § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und § 3 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie eine seit 1997 bestehende Widmung der Fläche als öffentliche Grünanlage. Als Zeitrahmen nennt der Senat eine mögliche Beseitigung frühestens Ende September 2026; ein laufendes dreistufiges Verwaltungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Einschätzung des Fragestellers, der Standort sei ein Gehweg und nicht Teil einer Grünfläche, ist dessen eigene Bewertung und steht der Darstellung des Senats entgegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26736, Wahlperiode 19, eingereicht 24. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.