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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Planungen zur Sportwiese im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark

13. August 2026Dokument 19/26737 · WP 19Berlin
Stephan Lenz
SportwieseKunstrasenplatzNaturrasenInklusionssportBebauungsplan
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die geplante Umgestaltung der bisherigen Sportwiese im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Berlin-Prenzlauer Berg. Dort soll statt der Naturrasenfläche ein Kunstrasenplatz entstehen, ergänzt um eine witterungsunabhängige, inklusive Lauf- und Rollstrecke im Randbereich der Wiese. Die Maßnahme ist Teil eines langfristigen Sanierungs- und Entwicklungskonzepts für den gesamten Sportpark, das auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses von 2013 zurückgeht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohnende und nicht vereinsgebundene Freizeit- und Breitensportler, die die Sportwiese bisher nutzen, die ansässigen Sportvereine und deren Kinder- und Jugendwartelisten, der Schul- und Hochschulsport, Menschen mit Behinderung als Zielgruppe der künftigen Inklusions-Sportstätte sowie die Bezirksämter Pankow und Mitte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt unter anderem: Welche Ziele verfolgt der Senat mit der Umgestaltung? Welche fachlichen Gründe sprechen für einen Kunstrasenplatz statt Naturrasen? Welche Planungsvarianten wurden geprüft und verworfen? Wie bewertet der Senat die bisherige Nutzung der Wiese und wie sollen künftig frei zugängliche Sport- und Aufenthaltsflächen gesichert werden? Welche klimatischen Auswirkungen (Oberflächentemperatur, Verdunstung, Versickerung) sind zu erwarten? In welchem Umfang werden Bundes-, Landes- und Bezirksmittel eingesetzt? Welche Abstimmungen gab es mit Bezirksamt, Bürgerinitiative und Nutzergruppen? Wie bewertet der Senat die langfristigen Unterhaltskosten im Vergleich zu Naturrasen? Welche ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen? Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass die Umgestaltung Teil eines seit 2013 beschlossenen Nutzungs- und Entwicklungskonzepts ist und der Jahn-Sportpark zu einer bundesweit vorbildhaften Inklusions-Sportanlage entwickelt werden soll. Laut Senat wurden in Machbarkeitsstudien 2014 und 2020 sowie einem städtebaulichen Werkstattverfahren 2022 verschiedene Nutzungsideen mit Bezirken, Sportverbänden und Öffentlichkeit entwickelt und priorisiert; Grund für den Kunstrasenplatz seien eine Unterdeckung an Sportanlagen, Wartelisten bei Vereinen sowie höhere Nutzungsdichte bei niedrigeren laufenden Kosten gegenüber Naturrasen. Der Senat gibt an, dass Naturrasen maximal 600 Stunden/Jahr bespielbar sei, ohne Schaden zu nehmen, während Kunstrasen bei 3.000 Stunden/Jahr Nutzung ca. 8-10 Jahre halte. Die Maßnahmen würden ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln finanziert, mit Verweis auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 19/26639 bezüglich der Landes-Eigenmittel. Der Bebauungsplan 3-87 sehe Grünfestsetzungen (Baum- und Strauchanpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung, wasserdurchlässige Wege, Regenwasserbewirtschaftung) zum Ausgleich vor. Der Senat zitiert eine Studie der Stadt Zürich (Itten/Glauser/Stucki 2020) zur Ökobilanzierung, laut der Kunstrasen bei optimaler Auslastung pro Nutzungsstunde geringere Umweltauswirkungen habe als Naturrasen. Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides dauere die Bauausführung je nach Witterung neun bis fünfzehn Monate.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Stephan Lenz (CDU) am 27. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 4. August 2026 und wurde von Senatsverwaltung für Inneres und Sport (in Vertretung: Franziska Becker) erteilt. Der Senat verweist auf einen Abgeordnetenhausbeschluss vom 21.11.2013, Machbarkeitsstudien aus 2014 und 2020, ein städtebauliches Werkstattverfahren 2022 sowie den Bebauungsplan 3-87. Zu den Finanzierungsdetails verweist der Senat auf die Schriftliche Anfrage 19/26639. Als Datengrundlage für die Ökobilanz nennt der Senat die Zürcher Studie von Itten, Glauser und Stucki (2020). Konkrete Zahlen: Naturrasen maximal 600 h/Jahr nutzbar, Kunstrasen bei 3.000 h/Jahr Nutzung mit einer Haltbarkeit von ca. 8-10 Jahren; Bauzeit neun bis fünfzehn Monate nach Zuwendungsbescheid.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26737, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.