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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären in Berlin im ersten Halbjahr 2026

24. August 2026Dokument 19/26739 · WP 19Berlin
Sebastian Schlüsselburg
SteuerprüfungAußenprüfungEinkommensmillionäreMehrsteuernSteuergeheimnis
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonders hohen Einkünften (sogenannte Einkommensmillionäre) in Berlin im ersten Halbjahr 2026. Es geht um die Anzahl dieser Steuerpflichtigen, die Zahl der durchgeführten Außenprüfungen und die dabei erzielten steuerlichen Ergebnisse.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften in Berlin sowie die Berliner Finanzämter, die diese Steuerfälle bearbeiten und prüfen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften es in Berlin per 30.6.2026 gibt (aufgeschlüsselt nach Finanzämtern) und wann die neue Einteilung in Größenklassen feststeht; welcher prozentuale Anteil dies an allen Steuerpflichtigen ausmacht; wie viele Außenprüfungen im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt wurden und welche Mehrsteuer- und Zinseinnahmen dadurch kassenwirksam wurden; wie viele der geprüften Steuerpflichtigen bereits zwischen 2019 und 2025 geprüft wurden und mit welchem Ergebnis; sowie wie hoch die durchschnittliche Mehreinnahme pro Außenprüfung war.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass zu den Fragen 1 und 2 auf frühere Schriftliche Anfragen (Nr. 19/21437 vom 23.01.2025 und Nr. 19/24802 vom 07.01.2026) verwiesen wird. Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Berlin insgesamt 24 Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften durchgeführt, mit einem statistischen Minderergebnis von insgesamt 71.153 €. Drei der geprüften Steuerpflichtigen waren bereits zwischen 2019 und 2025 ein- oder mehrfach geprüft worden, dabei wurden Mehrsteuern von rund 387.000 € festgestellt. Die durchschnittliche Mehreinnahme pro Außenprüfung lag bei rund −3.000 €. Eine Aufschlüsselung nach Finanzämtern lehnt die Landesregierung unter Verweis auf das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) ab, da dies Rückschlüsse auf einzelne Steuerfälle zuließe. Zinseinnahmen werden laut Antwort statistisch nicht erfasst.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (datiert 12.08.2026). Die Landesregierung verweist auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 19/21437 (23.01.2025) und Nr. 19/24802 (07.01.2026). Genannt werden: 24 Außenprüfungen im ersten Halbjahr 2026, ein statistisches Minderergebnis von 71.153 €, drei mehrfach geprüfte Steuerpflichtige mit Mehrsteuern von rund 387.000 €, sowie ein durchschnittliches Prüfungsergebnis von rund −3.000 €. Eine Aufschlüsselung nach Finanzämtern wird mit Verweis auf § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) verweigert.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26739, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.