📄 Entwicklung der Steuerrückstände im Land Berlin VI
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Höhe der Steuerrückstände im Land Berlin zum Stichtag 30.6.2026, aufgeschlüsselt nach Steuerarten und Finanzämtern, sowie mit der Personalsituation in den Berliner Finanzämtern. Es handelt sich um die sechste Anfrage dieser Art zu diesem Thema.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Finanzämter (u.a. Charlottenburg, Neukölln, Spandau, die Finanzämter für Körperschaften), die Senatsverwaltung für Finanzen sowie Steuerpflichtige mit offenen Zahlungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie stellen sich die Steuerrückstände per 30.6.2026 nach Steuerart und Finanzamt dar, unterteilt in echte/unechte Rückstände und in Vollstreckung stehende Beträge? 2) Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand und welche Maßnahmen ergreift er zum Abbau der Rückstände angesichts der rückläufigen Einnahmesituation, und wie hat sich die Lage seit der Vorgängeranfrage entwickelt? 3) Wie viele Vollzeitäquivalent-Stellen sind in den Finanzämtern unbesetzt und wie groß ist die Differenz zum Stellen-Soll?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die echten Steuerrückstände betrugen zum 30.6.2026 insgesamt 866.906 TEUR, davon 525.375 TEUR in Vollstreckung. Die höchsten Rückstände verzeichnen das Finanzamt für Körperschaften II (108.423 TEUR) und Berlin International (104.159 TEUR). Nach Steuerarten entfallen die größten Beträge auf Umsatzsteuer (353.380 TEUR), Einkommensteuer (219.478 TEUR) und Gewerbesteuer (100.040 TEUR). Das Kassensoll stieg von 41.500.571 TEUR (29.2.2024) auf 47.376.607 TEUR (30.6.2026); die echten Rückstände schwankten im selben Zeitraum zwischen 757.703 TEUR (31.12.2025) und 905.225 TEUR (29.2.2024). Laut Senat ist der Rückgang zum 31.12.2025 auf verstärkte Bemühungen der Finanzämter 2025 zurückzuführen, der erneute Anstieg zum 30.6.2026 auf den weiteren Kassensoll-Anstieg sowie typische unterjährige Schwankungen. Bei den Personalstellen besteht laut Senat zum 30.6.2026 eine Gesamtdifferenz von -322,58 VZÄ zum Stellen-Soll von 6.614,00 VZÄ (Ist: 6.291,42 VZÄ); die größten Lücken bestehen beim Finanzamt für Körperschaften II (-61,62 VZÄ), Körperschaften I (-47,45 VZÄ) und Berlin International (-42,33 VZÄ).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (SPD) am 27.7.2026 gestellt; die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen liegt vor (datiert 7.8.2026, in Vertretung Wolfgang Schyrocki). Der Senat verweist auf mehrere Vorgängeranfragen zum gleichen Thema mit Vergleichszahlen zu den Stichtagen 29.2.2024, 28.2.2025, 30.6.2025 und 31.12.2025. Der Senat gibt an, einen möglichst geringen Anteil der echten Rückstände am Kassensoll anzustreben, unabhängig von der Einnahmeentwicklung.