Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Steuerprüfungen bei Betrieben im Land Berlin im ersten Halbjahr 2026

18. August 2026Dokument 19/26741 · WP 19Berlin
Sebastian Schlüsselburg
BetriebsprüfungSteuerprüfungFinanzämterMehrsteuernPersonalausstattung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Steuerprüfungen bei Betrieben im Land Berlin im ersten Halbjahr 2026. Es geht um die Anzahl der erfassten Betriebe, die Zahl der durchgeführten Betriebsprüfungen, die dabei festgestellten Mehr- bzw. Mindereinnahmen sowie die personelle Ausstattung der Betriebsprüfung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Finanzämter, insbesondere das Fachgebiet Betriebsprüfung, sowie Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe im Land Berlin, die der Außenprüfung unterliegen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: (1) wie viele Betriebe zum 30.6.2026 in der Betriebskartei nach Größenklassen erfasst waren, (2) wie viele Betriebsprüfungen im ersten Halbjahr 2026 mit welchen Prüfergebnissen nach Größenklassen und Steuerarten durchgeführt wurden, (3) wie sich das Mehrergebnis nach Steuerarten im 5-Jahres-Vergleich darstellt, und (4) wie viele Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer eingesetzt wurden und wie sich die Soll-Ist-Differenz bei den Stellen 2025 und 2026 darstellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Da die letzte Einordnung der Betriebe in Größenklassen zum 01.01.2024 erfolgte, gelten weiterhin die in der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/21748 genannten Zahlen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 412 Großbetriebe, 342 Mittelbetriebe, 781 Kleinbetriebe und 1.947 Kleinstbetriebe geprüft, zusätzlich 230 nicht zuordenbare Prüfungen. Die festgestellten Mehr-/(Minder-)Steuern betrugen bei Großbetrieben u.a. 45,79 Mio. € (Umsatzsteuer), 35,65 Mio. € (Einkommensteuer), 55,33 Mio. € (Körperschaftsteuer) und 60,02 Mio. € (Gewerbesteuer); insgesamt im ersten Halbjahr 2026 über alle Größenklassen 85,51 Mio. € (Umsatzsteuer), 79,60 Mio. € (Einkommensteuer), 64,76 Mio. € (Körperschaftsteuer), 86,23 Mio. € (Gewerbesteuer) und 12,49 Mio. € (sonstige Steuern). Zinsen nach § 233a AO werden laut Antwort nach bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen nicht erfasst. Zum 5-Jahres-Vergleich verweist die Antwort auf frühere Schriftliche Anfragen (Nr. 19/10771, 19/14429, 19/18385, 19/21748, 19/25287). Bei der Personalausstattung lag das Stellensoll (HH-Soll) zum 30.06.2025 und 30.06.2026 jeweils bei 703,00 VZÄ; die tatsächliche Besetzung (VZÄ-Ist) betrug 680,58 (Differenz -22,42) bzw. 675,30 (Differenz -27,70).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Sebastian Schlüsselburg) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Finanzen, unterzeichnet von Wolfgang Schyrocki) liegt vor. Die Antwort verweist auf mehrere frühere Schriftliche Anfragen (Nr. 19/10771, 19/14429, 19/18385, 19/21748, 19/25287) sowie auf § 3 der Betriebsprüfungsordnung und § 233a AO. Die Landesregierung bezeichnet eine starke Personalausstattung der Außenprüfungsdienste als strategisches Ziel der Berliner Steuerverwaltung und wertet den Erhalt eines konstanten Personalniveaus angesichts demografischer Entwicklung und Arbeitsmarktlage als Erfolg – dies ist als Eigenbewertung der Senatsverwaltung gekennzeichnet.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26741, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.