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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Funktionsfähigkeit der IT der Berliner Steuerverwaltung – Störungen und Ausfälle im Verantwortungsbereich des Technischen Finanzamts

18. August 2026Dokument 19/26742 · WP 19Berlin
Sebastian Schlüsselburg
IT-InfrastrukturSteuerverwaltungSystemverfügbarkeitStörungsmanagementKONSENS-Verfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Funktionsfähigkeit der IT der Berliner Steuerverwaltung, für die das Technische Finanzamt (TFA) Berlin als Rechenzentrum zuständig ist. Es geht um Zuständigkeiten, Zielwerte für Systemverfügbarkeit, sowie Häufigkeit und Verlauf von IT-Störungen und -Ausfällen zwischen 2023 und Mitte 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Finanzämter, deren Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger, die Steuerverwaltungsleistungen nutzen. Verantwortlich sind das Technische Finanzamt Berlin, die Senatsverwaltung für Finanzen (Abteilung III), der KONSENS-Verbund sowie der externe Dienstleister Dataport.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche Aufgaben das TFA wahrnimmt; welche Stellen für technischen Betrieb, fachliche Betreuung, Server-/Datenbankkapazitäten, Netzwerk, Release-Management, Störungsmanagement und Systemüberwachung verantwortlich sind; welche Service-Level-Zielwerte 2023-2026 galten; wie viele ungeplante Störungen und Ausfälle im Zeitraum auftraten; eine maschinenlesbare Einzelauflistung aller Störungen mit Zeiten, Ursachen, betroffenen Systemen und Gegenmaßnahmen; monatliche/jährliche Verfügbarkeitskennzahlen; ob der Senat die Angabe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zu einer Verfügbarkeit von knapp 85 % im ersten Quartal 2025 teilt; sowie Details zu allen vom TFA betriebenen Fachverfahren und KONSENS-Produkten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das TFA gemäß § 1 FÄZustVO zahlreiche Steuerverwaltungstätigkeiten wahrnimmt (u.a. Steuerberechnung, Zahlungsverkehr, ElsterOnline). Als Zielwert gilt laut Senat eine Systemverfügbarkeit von mehr als 98,5 % (2023-2026, bis zum Übergang zu Dataport AöR), eine maximale Zahl zulässiger Störungen sei nicht vereinbart. Für Fehlerklasse 1 (Totalausfall) und Fehlerklasse 2 (u.a. Performancebeeinträchtigungen) nennt der Senat folgende Zahlen: 2023: 10 FK1/30 FK2; 2024: 19 FK1/4 FK2; 2025: 14 FK1/50 FK2; bis 30.06.2026: 1 FK1/11 FK2. Zur Frage der Steuer-Gewerkschaft zu rund 85 % Verfügbarkeit im ersten Quartal 2025 verweist der Senat lediglich auf eine als Anlage beigefügte Tabelle, ohne im Antworttext selbst eine Bewertung oder einen eigenen Verfügbarkeitswert zu nennen. Detaillierte Einzeldaten zu Störungen, Verfügbarkeit und eingesetzten Fachverfahren sind laut Senat in drei als Anlagen beigefügten Tabellen ('Übersicht der Störungen in den FÄ', 'Übersicht der IT-Verfügbarkeit', 'Übersicht der Anwendungen') enthalten, die im vorliegenden Dokumenttext nicht abgedruckt sind. Zu betroffenen Infrastrukturkomponenten und technischer Infrastruktur verweigert der Senat aus Gründen der IT-Sicherheit die Auskunft.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Sebastian Schlüsselburg (SPD) am 27. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen datiert vom 12. August 2026 und liegt vor. Der Senat nennt konkrete Störungszahlen nach Fehlerklassen für 2023 bis Mitte 2026 (siehe findings) sowie einen Verfügbarkeits-Zielwert von über 98,5 %. Rechtsgrundlage ist die Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung (FÄZustVO) sowie § 5 Abs. 2 KONSENS-Gesetz. Zu mehreren Detailfragen (u.a. betroffene Infrastrukturkomponenten) verweigert der Senat die Auskunft unter Verweis auf IT-Sicherheit; zu anderen Fragen verweist er auf nicht im Text enthaltene Anlagen-Tabellen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26742, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.