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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Anwendung der MACH-Software nach dem Flächenrollout

16. August 2026Dokument 19/26744 · WP 19Berlin
Hendrikje Klein
MACH-SoftwareHKR-FachsoftwareFlächenrolloutProFiskalDatenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Umstellung der Berliner Verwaltung von der alten Software ProFiskal auf die neue HKR-Fachsoftware der MACH GmbH, die zum 29. Juni 2026 flächendeckend auch in den Hauptverwaltungen und Sonderbehörden eingeführt wurde. Es geht um den Stand der Umstellung, den Schulungserfolg, aufgetretene technische Probleme sowie Fragen des Datenschutzes bei der Zugriffsstruktur der Software.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitarbeitenden der Berliner Bezirke, Hauptverwaltungen, Sonderbehörden und Senatsressorts, die mit der neuen Software arbeiten, sowie die Landeshauptkasse und die mit Zahlungsvorgängen betrauten Stellen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: ob die Überleitung auf die neue Software fristgerecht zum 29. Juni 2026 erfolgte und alle Bezirke, Hauptverwaltungen und Sonderbehörden umgestellt sind; wie viele Mitarbeitende durch die Präsenzschulungen erreicht wurden und wie viele Anmeldungen für Sprechstunden über die Umgebung Ambylon vorliegen; ob es wiederkehrende Probleme oder 'Kinderkrankheiten' der Software gab und wie damit umgegangen wurde; ob dem Senat Probleme mit Programmausfällen und beim Überweisungsmanagement der Landeshauptkasse bekannt sind, die zu Arbeitsrückständen und Mahnläufen geführt haben; sowie ob das Programm alle Senatsressorts als gemeinsamen Anwender führt, wie es sich damit datenschutzrechtlich verhält und welche Schritte zur Zugriffsbeschränkung unternommen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Flächenrollout seit dem 29. Juni 2026 abgeschlossen ist und ProFiskal seitdem nur noch punktuell mit Leserechten zu Recherchezwecken genutzt wird. Bis zum 30. Juni 2026 wurden 86 % der vorgesehenen Mitarbeitenden geschult (10.100 von 11.824); zu Sprechstunden-Anmeldungen über Ambylon liegen keine Zahlen vor, da diese nicht registriert werden. Es traten verstärkt technische Probleme auf, die laut Regierung nicht allein an der Software, sondern am Gesamtsystem aus IT-Infrastruktur und Fachsoftware lagen; die Softwareherstellerin nahm Verbesserungen vor, und seit dem 8. Juli 2026 ist ein neuer Datenbankserver im Einsatz. Drei Wochen nach der Serverumstellung sei ein als befriedigend eingestuftes Maß an Stabilität erreicht worden – eine Einschätzung der Landesregierung. Die Regierung bestätigt, dass Zahlungsvorgänge zeitweise wegen Systemausfällen nicht ausgeführt werden konnten und Rückstände entstanden, die sukzessive abgearbeitet werden. Zur Zugriffsstruktur erläutert die Regierung, dass die Senatsressorts technisch in einem gemeinsamen Mandanten 'Hauptverwaltung' mit individuellen Zugriffsrechten je Nutzer implementiert sind; bei sogenannten Splittanordnungen sei aus datenstruktureller Sicht derzeit keine buchungsstellenspezifische Berechtigung möglich, wofür ein gesondertes Leserecht erforderlich ist. Dieses Problem werde zwischen Herstellerin und Finanzverwaltung besprochen, ein Zeitpunkt für eine Lösung könne derzeit nicht genannt werden.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Hendrikje Klein (Die Linke) am 28. Juli 2026; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 7. August 2026, unterzeichnet in Vertretung von Wolfgang Schyrocki (Senatsverwaltung für Finanzen). Genannte Zahlen: 86 % bzw. 10.100 von 11.824 Mitarbeitenden geschult bis 30.06.2026; neuer Datenbankserver seit 08.07.2026 im Einsatz; drei Wochen nach Cutover als befriedigend bewertete Systemstabilität (Bewertung der Landesregierung). Zum Problem der Berechtigung von Splittanordnungen nennt die Landesregierung keinen Zeitpunkt für eine Lösung.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26744, Wahlperiode 19, eingereicht 28. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.