📄 Täter:innenarbeit gegen häusliche Gewalt in Berlin: Angebote, Kapazitäten und Perspektiven
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Täter:innenarbeit gegen häusliche, partnerschaftliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin. Es geht um die geförderten Träger, deren Finanzierung, Kapazitäten, Wartezeiten und Personalsituation sowie um die Umsetzung der Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG), der Istanbul-Konvention und des Berliner Gewalthilfegesetzes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die geförderten Träger der Täter:innenarbeit in Berlin (Volkssolidarität Berlin e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., selbst.bestimmt e.V., Berliner Zentrum für Gewaltprävention gGmbH), gewaltausübende Personen, die ein Beratungsangebot suchen, sowie gewaltbetroffene Frauen und Kinder, die mittelbar von einer wirksamen Täterarbeit profitieren sollen. Zuständig sind unter anderem die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie das Bezirksamt Mitte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Träger bieten Täter:innenprojekte an und wie werden sie finanziert? Welche Finanzierungen laufen ab 2027 aus oder sind ungesichert? Welche Träger arbeiten nach BAG-TäHG-Standards? Wie viele Plätze und welche Auslastung gibt es seit 2021? Wie viele Anfragen, Wartelisten und Ablehnungen gab es? Wie stellt sich die Personalsituation dar? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Jugendämtern und Beratungsstellen? Welchen finanziellen Gesamtbedarf und welche Ausbauziele bis 2030 sieht der Senat, auch im Hinblick auf Bundesmittel aus dem Gewalthilfegesetz? Wie viele Personen konnten wegen fehlender Kapazitäten nicht vermittelt werden, und gibt es erneute Auffälligkeiten während der Wartezeit? Welche Maßnahmen plant der Senat gegen Wartezeiten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass das Land Berlin fünf Angebote bei vier Trägern fördert, die nach BAG-TäHG-Standards arbeiten. Das Projekt „Konflikt-Krise-Gewalt“ der Volkssolidarität verfügt seit dem 30. Juni 2026 über keine Finanzierung aus dem bezirklichen Flexibudget mehr; die von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geförderten Projekte sowie das Beratungszentrum des BZfG sind im Doppelhaushalt 2027 weiterhin berücksichtigt. Die Förderhöhen für 2026 reichen von 45.579 € bis 390.804 €. Beim Projekt des BZfG sanken die Bundesmittel von anfänglich über 295.000 € (2021) auf 0 € ab 2023, während Landesmittel stiegen. Die Kapazitäten variieren: Volkssolidarität betreut rund 210–230 Personen jährlich, Sozialdienst Katholischer Frauen 30 Familien bzw. 118–157 Personen jährlich, das BZfG verzeichnete 2025 insgesamt 322 Neuzugänge. Anfragezahlen, Wartelisten, Ablehnungen und durchschnittliche Wartezeiten werden laut Senat statistisch nicht erfasst; auch Erkenntnisse zu erneuter Auffälligkeit während der Wartezeit liegen nicht vor. Zur Istanbul-Konvention verweist der Senat auf sechs Maßnahmen (12–17) im Landesaktionsplan, darunter Fortbildungen, Koordinierungsstellen bei der Polizei und das Pilotprojekt „Servicestelle Wegweiser“. Zu Ausbauzielen bis 2030 und zum Einsatz von Bundesmitteln aus dem Gewalthilfegesetz könne der Senat laut eigener Angabe erst nach Abschluss einer laufenden Bedarfsanalyse des Zentrums für Evaluation und Planung (ZEP) und einer bis Ende 2026 zu erarbeitenden Entwicklungsplanung Aussagen treffen. Die Antwort auf Frage 16 bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab, sodass unklar bleibt, welche konkreten Maßnahmen der Senat dort nennt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Claudia Engelmann (Die Linke) am 28. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 13. August 2026. Die Verwaltung verweist eingangs auf eine inhaltlich vergleichbare, bereits beantwortete Schriftliche Anfrage (S19-26415, Bündnis 90/Die Grünen). Konkrete Zahlen zu Förderhöhen, Haushaltstiteln und Auslastung sind in den Antworten zu den Fragen 1, 4 und 5 tabellarisch aufgeführt. Der Senat benennt mehrfach explizit, dass bestimmte Daten (Anfragezahlen, Ablehnungen, Wartezeiten, Zugangsart freiwillig/angeordnet, Fachkräftebedarfe) nicht erfasst werden bzw. ihm nicht vorliegen.