Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Reden Betroffene wirklich mit? Umsetzungsstand und Ressourcen des Betroffenenbeirates zur Begleitung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

20. August 2026Dokument 19/26747 · WP 19Berlin
Claudia Engelmann
Istanbul-KonventionLandesaktionsplanGewaltschutzBetroffenenbeteiligungLenkungsgremium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Lenkungsgremium, das die Umsetzung des Berliner Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention (einem Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen) fachlich begleitet. Es geht um die Zusammensetzung dieses Gremiums, insbesondere die Rolle der sogenannten Fachgruppe Betroffenenexpertise, also der Vertretung von Menschen, die selbst von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen waren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Lenkungsgremiums aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Betroffenenvertretung, insbesondere die Fachgruppe Betroffenenexpertise, sowie die für Frauen und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung als Federführung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin möchte wissen: Wer sind die Mitglieder des Gremiums und welchen Bereichen (Zivilgesellschaft, Verwaltung, Betroffenenvertretung) sind sie zugeordnet? Wie erfolgten Auswahl und Benennung der Mitglieder, insbesondere der von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Vertreter:innen, und wurde dabei auf Diversität geachtet? Für welchen Zeitraum sind die Mitglieder berufen und welche Rechte und Pflichten haben sie? In welchem Turnus tagt das Gremium, welche Sitzungen gab es bisher und werden Protokolle veröffentlicht? Wie trifft das Gremium Entscheidungen? Wie wird die Berücksichtigung der Perspektiven von Betroffenen sichergestellt? Welche Aufwandsentschädigungen oder Unterstützungsleistungen erhalten die Mitglieder? Wie werden Ergebnisse veröffentlicht? Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Landesaktionsplans?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Lenkungsgremium laut Beschluss vom 17.10.2025 eingerichtet wurde und in einer zweijährigen Pilotphase erprobt wird. Es besteht aus Vertretungen der Zivilgesellschaft (u.a. BIG Koordinierung, Berliner Hilfesystem, Täterarbeit, LIGA der Wohlfahrtsverbände, Runder Tisch Gesundheitsversorgung), zwölf Verwaltungsvertretungen verschiedener Senatsverwaltungen sowie zwei Vertretungen der Fachgruppe Betroffenenexpertise. Die Auswahl der Betroffenenvertretung erfolgte 2025 über ein Auswahlverfahren mit Unterstützung von BIG e.V. und Wildwasser e.V.; angesprochen wurden Frauen und TIN*-Personen ab 18 Jahren mit Berliner Wohnsitz, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen waren und deren Erlebnisse nicht akut sind; die Ausschreibung richtete sich ausdrücklich auch an People of Color, Personen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Personen mit Behinderung, Care Leaver und Alleinerziehende. Angaben zur individuellen Gewaltbetroffenheit der Mitglieder werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht offengelegt. Das Gremium tagt zweimal jährlich; bisherige Sitzungen waren am 27.11.2025, 18.2.2026 und 19.6.2026, bei der letzten wurde eine Beschlussempfehlung zum Umsetzungsstand von 46 Maßnahmen verabschiedet. Sitzungsprotokolle werden nicht veröffentlicht, fließen aber in den Bericht des Senats zur Drucksache 19/2192 ein. Entscheidungen werden im Konsent angestrebt, bei Nichteinigung durch Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Ehrenamtliche Mitglieder der Fachgruppe Betroffenenexpertise erhalten pro Sitzung 20 Euro Aufwandsentschädigung nach dem Berliner Entschädigungsgesetz; weitere Kosten wie Fahrtkosten oder Kinderbetreuung werden derzeit nicht übernommen. Von 77 bislang priorisierten Maßnahmen des Landesaktionsplans wurde laut Senatsverwaltungen bei 57 mindestens mit der Umsetzung begonnen (Stand November 2025); das Gremium selbst hat bislang 46 Maßnahmen (rund ein Drittel) bewertet und dabei Fortschritte u.a. bei Schutz- und Beratungsangeboten sowie multiinstitutionellen Fallkonferenzen sowie weiteren Handlungsbedarf festgestellt. Der Runde Tisch nahm diese Einschätzung am 09.07.2026 zustimmend zur Kenntnis.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Claudia Engelmann (Die Linke) eingereicht; die Antwort liegt vor und wurde von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (in Vertretung durch Aziz Bozkurt) erteilt. Das Dokument verweist auf den Abgeordnetenhausbeschluss vom 13.02.2025 (Drs. 19/2192) sowie auf den Beschluss des Runden Tisches vom 17.10.2025 zur Einrichtung des Lenkungsgremiums. Genannte Zahlen: Aufwandsentschädigung 20 € pro Sitzung; 77 priorisierte Maßnahmen, davon 57 laut Senatsverwaltungen mindestens begonnen (Stand November 2025); 46 von rund 138 Maßnahmen des Landesaktionsplans bislang vom Gremium bewertet. Die Bewertung der Fortschritte und des Handlungsbedarfs ist die eigene Einschätzung des Lenkungsgremiums, wie im Dokument dargestellt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26747, Wahlperiode 19, eingereicht 28. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.